§ 265c StGB, Sportwettbetrug
Paragraph 265c Strafgesetzbuch

(1) Wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Sportler oder Trainer einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde.


(3) Wer als Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports in regelwidriger Weise beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(4) Ebenso wird bestraft, wer einem Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports in regelwidriger Weise beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde.


(5) Ein Wettbewerb des organisierten Sports im Sinne dieser Vorschrift ist jede Sportveranstaltung im Inland oder im Ausland,

1.
die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert wird und
2.
bei der Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitgliedsorganisationen verabschiedet wurden.


(6) Trainer im Sinne dieser Vorschrift ist, wer bei dem sportlichen Wettbewerb über den Einsatz und die Anleitung von Sportlern entscheidet. Einem Trainer stehen Personen gleich, die aufgrund ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung wesentlichen Einfluss auf den Einsatz oder die Anleitung von Sportlern nehmen können.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetzentwurf - BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Strafbarke...
Während der Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB in der Entwurfsfassung. (StGB-E)) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben erfasst, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, gilt der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen

Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_8_1040.pdf
Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Mani- pulation von berufssportlichen Wettbewerben“ übersandt.1. Kernbestandteil ist die Einführung der beiden Delikte. „Sportwettbetrug“ (§ 265c StGB-E) und „Manipul

16.9.2016 Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu §§ 265c, 265d ...

https://www.bundestag.de/blob/461380/c90c0364bf171b1adcc181b8c50b69ef/krack-dat...
16.09.2016 - Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu §§ 265c, 265d StGB –. Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben. A. Einleitung. Die Bundesregierung hat am 6. April 2016 den „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafg

Drucksache 18/8831 - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/088/1808831.pdf
20.06.2016 - Der durch die Einführung des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB-E) ent- stehende Mehraufwand dürfte nicht erheblich ins Gewicht fallen, da entspre- chende Verhaltensweisen bereits nach geltendem Recht als Betrug strafbar sein können und die Straf

Stellungnahme Sportwettbetrug - Vertretungsprofessur für Strafrecht ...

http://kubiciel.jura.uni-koeln.de/sites/strafrecht_steinberg/user_upload/Strafb...
18.09.2016 - Die Bundesregierung will dem Wettbetrug und den Spielmanipulationen entgegen-‐ treten. Der Regierungsentwurf sieht die Einführung von zwei Straftatbeständen vor: Sportwettbetrug (§ 265c StGB-‐E) und Manipulation von berufssportlichen Wettbe-


Webseiten zum Paragraphen

Schwerpunkt: Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben ...

http://roxin.de/schwerpunkt-manipulation-von-berufssportlichen-wettbewerben-ref...
Und nun auch verstärkt den Strafgesetzgeber, der einer als endemisch wahrgenommenen Korruption und Manipulation im (Spitzen-)Sport mit den neuen Straftatbeständen des „Sportwettbetrugs“ (§ 265c StGB) und der „Manipulation von berufssportlichen Wettbewerb

STRAFBARKEIT DES SPORTWETTBETRUGS – Ausgabe 2/2016

http://www.recht-politik.de/strafbarkeit-des-sportwettbetrugs/
22.02.2016 - Der Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) greife bei der korruptiven Beeinflussung von sportlichen Wettbewerben nicht ein (S. 8). Als Lösung schlägt der Entwurf die Einführung zweier neuer

Kritik am Entwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/entwurf-strafbarkeit-sportwetten-betru...
12.02.2016 - Bei dieser Feststellung ist zu berücksichtigen, dass ein strafrechtlicher Vermögensschutz von Wettteilnehmern über die Strafbarkeit des Wettbetruges als regulären Fall des Betrugs bereits besteht. Was als Schutzgut der §§ 265c ff StGB - RE b

Zusammenfassung: Sportwettbetrug und Manipulation von ...

https://www.bisp-surf.de/Record/PU201701000269
Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben“ übersandt. Kernbestandteil ist die Einführung der beiden Delikte „Sportwettbetrug“ (§ 265c StGB-E) und „Manipulation v

Überblick Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht 06/2017 | Noerr LLP

https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ueberblick-gesetzgebung-im-gesellschafts...
14.06.2017 - April 2017, S. 815-816) sind in das Strafgesetzbuch (StGB) zwei neue Straftatbestände im Bereich Sportwetten und Spielmanipulation eingefügt worden, als neue § 265c StGB (Sportwettbetrug), § 265d StGB (Manipulation von berufssportlichen Wett


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Zweiundzwanzigster Abschnitt: Betrug und Untreue › § 265c

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 265c StGB
    § 265c Abs. 1 StGB oder § 265c Abs. I StGB
    § 265c Abs. 2 StGB oder § 265c Abs. II StGB
    § 265c Abs. 3 StGB oder § 265c Abs. III StGB
    § 265c Abs. 4 StGB oder § 265c Abs. IV StGB
    § 265c Abs. 5 StGB oder § 265c Abs. V StGB
    § 265c Abs. 6 StGB oder § 265c Abs. VI StGB

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