(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
(2) Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn
(3) Die §§ 56a bis 56e gelten entsprechend; die Bewährungszeit darf, auch wenn sie nachträglich verkürzt wird, die Dauer des Strafrestes nicht unterschreiten. Hat die verurteilte Person mindestens ein Jahr ihrer Strafe verbüßt, bevor deren Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, unterstellt sie das Gericht in der Regel für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers.
(4) Soweit eine Freiheitsstrafe durch Anrechnung erledigt ist, gilt sie als verbüßte Strafe im Sinne der Absätze 1 bis 3.
(5) Die §§ 56f und 56g gelten entsprechend. Das Gericht widerruft die Strafaussetzung auch dann, wenn die verurteilte Person in der Zeit zwischen der Verurteilung und der Entscheidung über die Strafaussetzung eine Straftat begangen hat, die von dem Gericht bei der Entscheidung über die Strafaussetzung aus tatsächlichen Gründen nicht berücksichtigt werden konnte und die im Fall ihrer Berücksichtigung zur Versagung der Strafaussetzung geführt hätte; als Verurteilung gilt das Urteil, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten.
(6) Das Gericht kann davon absehen, die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wenn die verurteilte Person unzureichende oder falsche Angaben über den Verbleib von Gegenständen macht, die der Einziehung von Taterträgen unterliegen.
(7) Das Gericht kann Fristen von höchstens sechs Monaten festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag der verurteilten Person, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.
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http://www.student-online.net/Publikationen/412/referat_mit_eingebautem_Index_(...
C. Die Strafrestaussetzung zur Bewährung § 57 StGB. 1. Allgemeines. 2. Strafrestaussetzung nach einer Verbüßungsdauer von 2/3 der verhängten Strafe. a) günstige Täterprognose (§ 57 I Nr.2 StGB). b) Einwilligung des Täters (§ 57 I Nr.3 StGB). 3. Strafrest
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayVV_3122_1_J_274-0?all=False
Beantragt der Gefangene, die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe nach §§ 57,. 57a StGB zur Bewährung auszusetzen, so leitet die Justizvollzugsanstalt den Antrag zusammen mit ihrer Stellungnahme der Vollstreckungsbehörde oder, wenn die Strafvol
https://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Ws-13-193%2Bund%2B1...
Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 31.10.2013 wird der. Beschluss der 75. Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts. Bremen vom 30.10.2013 aufgehoben. 2. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bremen vom. 28.10.2013 w
https://www.fh-dortmund.de/de/fb/8/forschung/sva/Halbstrafe_57_2.pdf
Halbstrafe (§ 57 Abs. 2 StGB). - Info des SVA e.V.. Frage 1: Wird eine Strafaussetzung zur Hälfte der Strafe generell vom Gericht geprüft? Antwort: Nein. Dies ist nur der Fall, wenn die Strafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt und es sich um Erstverbüßer
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2Ws277.09.pdf
57 Abs. 5 Satz 2 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des § 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf Fälle angewendet werden, in denen die Anlasstat vor. Inkrafttreten des 2. Justizmodernisierungsgesetzes (31. Dezember 2006) be- gangen worden ist. OLG Dresden,
http://www.kbs-bayern.de/uploads/media/Therapievermittlung_von_suchtmittelabhae...
nach §§ 35,36 BtMG und § 57 StGB – Erfahrungen und. Konsequenzen. Vortrag im Rahmen der Veranstaltung zum 15-jährigen Bestehen der Externen Suchthilfe im bayerischen Strafvollzug. Termin: 12.07.2012. Die Paragrafen sind für Außenstehende wahrscheinlich e
http://www.lawww.de/Library/stgb/57.htm
57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe. (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn. 1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,. 2.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85288.htm
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind, 2. dies unter Berücksichtigung des.
http://www.anwalt-strafverteidigung.de/strafrechts-abc/halbstrafe-halbstrafenan...
In beiden Fällen müssen die „übrigen Voraussetzungen“ der Vorschrift des § 57 Abs.1 StGB in jedem Fall erfüllt sein. Nach § 57 Abs.2 StGB kann auf Halbstrafe entschieden werden, wenn die Einwilligung des Verurteilten vorliegt, wenn eine erstmalige Verbüß
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/57_StGB.html
Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe, § 57 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 57 StGB.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/57
57 StGB Verjährung der Strafbarkeit - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.