(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.
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http://www.jura.uni-frankfurt.de/55384130/Aktuelle-Themenliste.pdf
6. Der Absolutheits-Exklusivitäts-Mechanismus bei § 211. III. Die Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe, § 57a StGB. 7. Grund, Grenzen und Kritik der Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 ff. StGB), insbesondere bei lebenslanger Freiheitsstrafe
http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832972004_lese01.pdf
I.! Die Verfassungsmäßigkeit der 15-jährigen Mindestverbüßungsdauer. (§ 57a I 1 Nr. 1 StGB). 27! 1.! Die Tatschuldangemessenheit der 15-jährigen. Mindestverbüßungsdauer des § 57a I 1 Nr. 1 StGB. 28! a)! Verfassungsdogmatische Herleitung des Gebotes tatsc
https://www.str4.rw.fau.de/files/2017/06/Schriftenverzeichnis-Homepage.pdf
10. Die Kombination von lebenslanger Freiheitsstrafe und Sicherungs- verwahrung, in: Goltdammer`s Archiv für Strafrecht 2009, S. 586 – 602. 11. Die Einwilligung in die Strafrestaussetzung des § 57a StGB – ein. Fremdkörper im Strafensystem, in: Festschrif
http://www.landgericht-freiburg.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Landgeri...
22.12.2017 - Schuld (§ 57a StGB) wurde der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus hat die Kammer den Vorbehalt seiner Unterbringung in der Sicherungsver- wahrung ausgesprochen (§ 66a StGB). Nach den Feststellungen der
http://www.arthur-kreuzer.de/FS-Schoech-2010.pdf
Weiter drängen Ungereimtheiten und ungelöste Fragen des § 57a StGB bei der. Restaussetzung von lebenslangen Strafen zu einer Reform. Stichwortartig seien nur folgende. Probleme genannt: Zutreffend kritisiert der AE-Leben19 die Unbestimmtheit der. Vorauss
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85289.htm
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind, 2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85288.htm
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind, 2. dies unter Berücksichtigung des.
http://www.lawww.de/Library/stgb/57.htm
57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe. (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn. 1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,. 2.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_3122_1_J_274-8
... bei zeitigen Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten spätestens sechs Wochen, bei lebenslangen Freiheitsstrafen spätestens fünf Monate vor Ablauf der in § 57 Abs. 1 Nr. 1, § 57 Abs. 2 Nr. 1 oder § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Frist der Strafv
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/57a_StGB.html
Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe, § 57a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 57a StGB.