(1) Wer
(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung.
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https://www.jku.at/legalgenderstudies/content/e99276/e230595/e230724/Schinnerl_...
Der Tatbestand der „Gefährlichen Drohung“ (§ 107 StGB) wird zum Offizialdelikt. 1. Juni 2009: Das 2. Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft. Erweiterung der Bestimmungen in der EO und im SPG; „Fortgesetzte Gewaltausübung“ § 107b StGB als neuer Straftatbestand
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02961/imfname_399725.pdf
16.04.2015 - 2 nF einer Abgrenzung gegenüber §88 Abs 1 und §107b, die zu begründen ist und bei Fehlern in der Begründung einen Grund für eine Nichtigkeitsberufung bieten kann. Zum Tragen kommt §83 Abs 2 nF nur wenn die Misshandlung nur einmalig ohne. Wie
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_12_639.pdf
14.12.2011 - Das Anliegen dieses Beitrags besteht darin, das System des strafrechtlichen Schutzes der Volkssouveränität unter besonderer Berücksichtigung der bislang wenig erforschten. Vergehen der Wahlfälschung (§ 107a StGB) und der Fäl- schung von Wahl
https://www.uibk.ac.at/strafrecht/strafrecht/stellungnahmegeschg.pdf
03.06.2008 - bensführung des Opfers unzumutbar zu beeinträchtigen, die § 107a Abs 2 StGB auch verlangt, gilt mit den fortgesetzten Anrufen über längere Zeit als selbstverständ- lich gegeben. Der neue § 107b StGB wird ebenso ausgelegt werden. Wer seine Fr
https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/8c16e2f3-f337-4f00-945c-803d9d964f65/st...
Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechung von Mandatsträgern. § 107 Wahlbehinderung. § 107a Wahlfälschung. § 107b Fälschung von Wahlunterlagen. § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses. § 108 Wählernötigung. § 108a Wä
https://www.gleichstellungsmonitor.at/KapitelK/pdfs/K1.pdf
statistik gab es 2012 in Wien 64 Morde (§75 StGB), 16.012 Opfer von Körperverletzungen (§§83-87. StGB), 4.274 Opfer von gefährlicher Drohung (§107 StGB), 653 Opfer von beharrlicher Verfolgung. (Stalking §107a StGB) und 418 Opfer von fortgesetzter Gewalta
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/107b
107b StGB Fortgesetzte Gewaltausübung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Fortgesetzte Gewaltausübung. § 107b. (1) Wer gegen eine andere Person eine längere Zeit hindurch fortgesetzt Gewalt ausübt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Gewalt im Sinne
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40105139
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.06.2009 bis .. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 107b StGB, idF BGBl I 40/2009 ...
http://www.ratg.at/gesetze/gesetz/StGB/107b/10002296/NOR40105139/
Fortgesetzte Gewaltausübung. § 107b. (1) Wer gegen eine andere Person eine längere Zeit hindurch fortgesetzt Gewalt ausübt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Gewalt im Sinne von Abs. 1 übt aus, wer eine andere Person am Körper
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_107b/
30.10.2017 - Besonderer Teil. Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern [1]. § 107b Fälschung von Wahlunterlagen. (1) Wer. seine Eintragung in die Wählerlist