§ 107b StGB, Fälschung von Wahlunterlagen
Paragraph 107b Strafgesetzbuch

(1) Wer

1.
seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt,
2.
einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, daß er keinen Anspruch auf Eintragung hat,
3.
die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,
4.
sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen läßt, obwohl er nicht wählbar ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


(2) Der Eintragung in die Wählerliste als Wähler entspricht die Ausstellung der Wahlunterlagen für die Urwahlen in der Sozialversicherung.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Gastvortrag Schinnerl - Gewaltschutz - JKU

https://www.jku.at/legalgenderstudies/content/e99276/e230595/e230724/Schinnerl_...
Der Tatbestand der „Gefährlichen Drohung“ (§ 107 StGB) wird zum Offizialdelikt. 1. Juni 2009: Das 2. Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft. Erweiterung der Bestimmungen in der EO und im SPG; „Fortgesetzte Gewaltausübung“ § 107b StGB als neuer Straftatbestand


PDF Dokumente zum Paragraphen

1. Zu §83 Abs 2 StGB nF “Misshandlung”

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02961/imfname_399725.pdf
16.04.2015 - 2 nF einer Abgrenzung gegenüber §88 Abs 1 und §107b, die zu begründen ist und bei Fehlern in der Begründung einen Grund für eine Nichtigkeitsberufung bieten kann. Zum Tragen kommt §83 Abs 2 nF nur wenn die Misshandlung nur einmalig ohne. Wie

Die Wahlfälschung (§§ 107a f. StGB) - Zeitschrift für Internationale ...

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_12_639.pdf
14.12.2011 - Das Anliegen dieses Beitrags besteht darin, das System des strafrechtlichen Schutzes der Volkssouveränität unter besonderer Berücksichtigung der bislang wenig erforschten. Vergehen der Wahlfälschung (§ 107a StGB) und der Fäl- schung von Wahl

Stellungnahme von Bertel/Schwaighofer/Venier - Universität Innsbruck

https://www.uibk.ac.at/strafrecht/strafrecht/stellungnahmegeschg.pdf
03.06.2008 - bensführung des Opfers unzumutbar zu beeinträchtigen, die § 107a Abs 2 StGB auch verlangt, gilt mit den fortgesetzten Anrufen über längere Zeit als selbstverständ- lich gegeben. Der neue § 107b StGB wird ebenso ausgelegt werden. Wer seine Fr

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) - Der Bundeswahlleiter

https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/8c16e2f3-f337-4f00-945c-803d9d964f65/st...
Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechung von Mandatsträgern. § 107 Wahlbehinderung. § 107a Wahlfälschung. § 107b Fälschung von Wahlunterlagen. § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses. § 108 Wählernötigung. § 108a Wä

1 Gewalt - Wiener Gleichstellungsmonitor

https://www.gleichstellungsmonitor.at/KapitelK/pdfs/K1.pdf
statistik gab es 2012 in Wien 64 Morde (§75 StGB), 16.012 Opfer von Körperverletzungen (§§83-87. StGB), 4.274 Opfer von gefährlicher Drohung (§107 StGB), 653 Opfer von beharrlicher Verfolgung. (Stalking §107a StGB) und 418 Opfer von fortgesetzter Gewalta


Webseiten zum Paragraphen

§ 107b StGB (Strafgesetzbuch), Fortgesetzte Gewaltausübung ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/107b
107b StGB Fortgesetzte Gewaltausübung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 107b - Bundesrecht konsolidiert

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Fortgesetzte Gewaltausübung. § 107b. (1) Wer gegen eine andere Person eine längere Zeit hindurch fortgesetzt Gewalt ausübt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Gewalt im Sinne

§ 107b StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40105139
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.06.2009 bis .. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 107b StGB, idF BGBl I 40/2009 ...

§ 107b StGB - Rechtsanwalt

http://www.ratg.at/gesetze/gesetz/StGB/107b/10002296/NOR40105139/
Fortgesetzte Gewaltausübung. § 107b. (1) Wer gegen eine andere Person eine längere Zeit hindurch fortgesetzt Gewalt ausübt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) Gewalt im Sinne von Abs. 1 übt aus, wer eine andere Person am Körper

StGB § 107b Fälschung von Wahlunterlagen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_107b/
30.10.2017 - Besonderer Teil. Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern [1]. § 107b Fälschung von Wahlunterlagen. (1) Wer. seine Eintragung in die Wählerlist


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen › § 107b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 107b StGB
    § 107b Abs. 1 StGB oder § 107b Abs. I StGB
    § 107b Abs. 2 StGB oder § 107b Abs. II StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net