(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.
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http://www.hamburg.de/contentblob/4104518/data/zustaendigkeitszuweisung.pdf
c) Korruptionsstraftaten des 4., 22. und 26. Abschnitts des StGB. - Wählerbestechung § 108b StGB. - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern § 108e StGB. - Sportwettbetrug v § 265c StGB. - Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265d S
https://www.stgb-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/stgb-brandenburg.de/dokum...
05.11.2009 - Vertrauen der Allge- meinheit in die Integrität der öffentl. Verwaltung. Schutz des freien. Wettbewerbs. Funktionsfähigkeit bestimmter. Verfassungsorgane. § 331 StGB. § 332 StGB. § 333 StGB. § 334 StGB. § 335 StGB. § 357 StGB. § 298 StGB. §
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/...
Normen: § 42 BeamtStG, § 8 DG, § 12 DG,. § 13 DG, § 22 DSG, § 23 DSG,. § 98 GWB, § 31 GemHVO, § 45. GemHVO, § 60 GemHVO, § 9 LHO,. § 55 LHO, § 108b StGB, § 108e. StGB, § 203 StGB, § 204 StGB,. § 246 StGB, § 258a StGB, § 261. StGB, § 263 StGB, § 264 StGB,
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_12_639.pdf
14.12.2011 - lerbestechung, § 108b StGB), Geheimnisverrat (Verletzung des Wahlgeheimnisses, § 107c StGB) und schließlich vor. Fälschungen (Wahlfälschung bzw. Fälschung von Wahlunter- lagen, §§ 107a, 107b StGB). b) Der Geltungsbereich des Wahlstrafrechts
https://www.osnabrueck.de/fileadmin/eigene_Dateien/5-Strafgesetzbuch-Auszug.PDF
StGB. Besonderer Teil. Vierter Abschnitt. Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen. § 107 Wahlbehinderung. § 107a Wahlfälschung. § 107b Fälschung von Wahlunterlagen. § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses. § 108 Wählernötigung
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/108b
(1) Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer daf
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85405.htm
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2)
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlstraftaten.html
Wahlbehinderung, § 107 StGB; Wahlfälschung , § 107a StGB; Fälschung von Wahlunterlagen, § 107b StGB; Verletzung des Wahlgeheimnisses, § 107c StGB; Wählernötigung, § 108 StGB; Wählertäuschung, § 108a StGB; Wählerbestechung, § 108b StGB; Nebenfolgen, § 108
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_108b/
30.10.2017 - Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern [1]. § 108b Wählerbestechung. (1) Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinn
http://www.wahlrecht.de/doku/gesetze/wahl-stgb.html
(StGB). Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen. - Auszug -. § 107. Wahlbehinderung. (1) Wer mit Gewalt oder durch ... Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den