§ 108b StGB, Wählerbestechung
Paragraph 108b Strafgesetzbuch

(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Zuständigkeitszuweisung - Hamburg.de

http://www.hamburg.de/contentblob/4104518/data/zustaendigkeitszuweisung.pdf
c) Korruptionsstraftaten des 4., 22. und 26. Abschnitts des StGB. - Wählerbestechung § 108b StGB. - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern § 108e StGB. - Sportwettbetrug v § 265c StGB. - Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265d S

Korruptionsprävention - Städte- und Gemeindebund Brandenburg

https://www.stgb-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/stgb-brandenburg.de/dokum...
05.11.2009 - Vertrauen der Allge- meinheit in die Integrität der öffentl. Verwaltung. Schutz des freien. Wettbewerbs. Funktionsfähigkeit bestimmter. Verfassungsorgane. § 331 StGB. § 332 StGB. § 333 StGB. § 334 StGB. § 335 StGB. § 357 StGB. § 298 StGB. §

VwV Korruptionsverhütung und

https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/...
Normen: § 42 BeamtStG, § 8 DG, § 12 DG,. § 13 DG, § 22 DSG, § 23 DSG,. § 98 GWB, § 31 GemHVO, § 45. GemHVO, § 60 GemHVO, § 9 LHO,. § 55 LHO, § 108b StGB, § 108e. StGB, § 203 StGB, § 204 StGB,. § 246 StGB, § 258a StGB, § 261. StGB, § 263 StGB, § 264 StGB,

Die Wahlfälschung (§§ 107a f. StGB) - Zeitschrift für Internationale ...

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_12_639.pdf
14.12.2011 - lerbestechung, § 108b StGB), Geheimnisverrat (Verletzung des Wahlgeheimnisses, § 107c StGB) und schließlich vor. Fälschungen (Wahlfälschung bzw. Fälschung von Wahlunter- lagen, §§ 107a, 107b StGB). b) Der Geltungsbereich des Wahlstrafrechts

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

https://www.osnabrueck.de/fileadmin/eigene_Dateien/5-Strafgesetzbuch-Auszug.PDF
StGB. Besonderer Teil. Vierter Abschnitt. Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen. § 107 Wahlbehinderung. § 107a Wahlfälschung. § 107b Fälschung von Wahlunterlagen. § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses. § 108 Wählernötigung


Webseiten zum Paragraphen

§ 108b StGB, Wählerbestechung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/108b
(1) Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer daf

§ 108b StGB Wählerbestechung Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85405.htm
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2)

Wahlstraftaten - Der Bundeswahlleiter

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlstraftaten.html
Wahlbehinderung, § 107 StGB; Wahlfälschung , § 107a StGB; Fälschung von Wahlunterlagen, § 107b StGB; Verletzung des Wahlgeheimnisses, § 107c StGB; Wählernötigung, § 108 StGB; Wählertäuschung, § 108a StGB; Wählerbestechung, § 108b StGB; Nebenfolgen, § 108

StGB § 108b Wählerbestechung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_108b/
30.10.2017 - Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern [1]. § 108b Wählerbestechung. (1) Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinn

Strafgesetzbuch - Wahlrecht

http://www.wahlrecht.de/doku/gesetze/wahl-stgb.html
(StGB). Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen. - Auszug -. § 107. Wahlbehinderung. (1) Wer mit Gewalt oder durch ... Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen › § 108b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 108b StGB
    § 108b Abs. 1 StGB oder § 108b Abs. I StGB
    § 108b Abs. 2 StGB oder § 108b Abs. II StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net