Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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http://www.landespraeventionsrat.brandenburg.de/media_fast/4055/Hatespeech-%20F...
Cybermobbing. Cybermobbing (in Abgrenzung zu Hatespeech). Cybermobbing bezieht sich auf einzelne Person/ klar umrissene Personengruppe; macht einer einzelnen Person eine selbstbestimmte Lebensführung auch digital unmöglich. seit 1.1. 2016 Strafbestand in
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00689/fname_423851.pdf
Computersystems (§ 107c StGB),“. 5. In § 30 Abs. 1 wird nach der neuen Z 3b folgende Z 3c eingefügt: „3c. des Vergehens des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c. StGB),“. 6. In § 30 Abs. 1 wird in Z 9 das zweite „und“ du
http://cyberhelp.eu/files/legal/cyberhelp_legal_at_de.pdf
107c "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines. Computersystems" ... Neben den Straftatbeständen des "Stalkings" § 107a StGB und des "Cyber-Mobbings" gibt es auch andere ... Üble Nachrede. § 111 StGB Es ist verboten, jemandem i
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_12_639.pdf
14.12.2011 - des Wahlgeheimnisses, § 107c StGB) und schließlich vor. Fälschungen (Wahlfälschung bzw. Fälschung von Wahlunter- lagen, §§ 107a, 107b StGB). b) Der Geltungsbereich des Wahlstrafrechts (§ 108d StGB). Das Wahlstrafrecht – und mit ihm die hier
https://ssc-rechtswissenschaften.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/s_rechtswis...
Arbeitstitel der Dissertation. „Cybermobbing – Eine dogmatische Untersuchung des § 107c StGB idF StGB 2015“. Verfasser. Mag. Georg Lenhardt angestrebter akademischer Grad. Doktor iuris (Dr. iur.) Betreuerin. Univ.- Prof. Mag. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf
http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/pdf/Materialien/WP2_VirtuelleA...
10.05.2017 - Demokratiezentrum Wien 2017. WORKING PAPER: Virtuelle Agora und digitale Zivilcourage. GESETZLICHE DEFINITION VON CYBERMOBBING. „Seit dem 1. Jänner 2016 ist „Cyber-Mobbing“ strafbar (Paragraph 107c). Der im Strafgesetzbuch. (StGB) verwendete
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/107c/
107c StGB - § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems. § 107c. (1) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geei
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85402.htm
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/107c
107c StGB Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.raoe.at/news/single/archive/cybermobbing-in-107c-stgb/
01.12.2015 - Cybermobbing nach § 107c StGB wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr Haft bestraft. Voraussetzung ist die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches oder die Verletzung der Ehre im Wege der Telekommunikation oder über ein Comp