§ 109 StGB, Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung
Paragraph 109 Strafgesetzbuch

(1) Wer sich oder einen anderen mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


(2) Führt der Täter die Untauglichkeit nur für eine gewisse Zeit oder für eine einzelne Art der Verwendung herbei, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


(3) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Deutscher Bundestag Gesetzentwurf - DIP21

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/009/1400985.pdf
06.05.1999 - Die Vorschrift des § 109b StGB-E orientiert sich an der vergleichbaren Regelung des § 90 StGB (Verunglimp- fung des Bundespräsidenten), die Amt und Person des. Bundespräsidenten schützt (vgl. BGHSt 16, 338, 341). Hinsichtlich der im Entwurf

hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 109/17 - 17. Oktober 2017 (LG Gera ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/17/3-109-17.pdf
90a Abs. 1 StGB kann als persönliches Äußerungsdelikt durch die Wiedergabe fremder Äußerungen nur verwirklicht werden, wenn sich der Täter die Äußerung ausdrücklich oder konkludent derart zu eigen macht, dass er selbst beschimpft oder böswillig verächtli

Heranwachsende

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
richtsverfassung (§ 107 JGG); die Zuständigkeit (§ 108 JGG) und das Jugendstrafverfahren (§ 109 JGG) bei Heranwachsenden ent sprechend. Nach § 109 I JGG ... aber auch Dauerdelikte erfasst) c)Verantwortlichkeit für jede Straftat (§§ 3 JGG, 20 StGB); d) Sc

Die Staatsschutzdelikte in der Bundesrepublik Deutschland

http://d-nb.info/840684428/04
3.6.2.7 Wählerbestechung-§ 108 b StGB. 81. 3.7. Straftaten gegen die Landesverteidigung-§§ 109-109 k StGB . . . . . . 83. 3.7.1. Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung-§109 StGB. 83. 3.7.2. Wehrpflichtentziehung durch Täuschung-§ 109 a StGB. 84. 3.7.3

80-184g StGB - McLegal

http://www.mclegal.de/WebRoot/McLegalDB/Shops/McLegal/ProductImages/Samples/978...
zum Strafgesetzbuch. Band 3. §§ 80–184g StGB. Bandredakteur: Dr. Klaus Miebach. Richter am Bundesgerichtshof a.D.. Verlag C. H. Beck München 2012 .... 109. § 89 a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ...................... 113. § 89 b


Webseiten zum Paragraphen

§ 109 StGB (Strafgesetzbuch), Hausfriedensbruch - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/109
109 StGB Hausfriedensbruch - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden Strafgesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85416.htm
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und.

§§ 109d bis 109g StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=109d-109g&ag=6165
(1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in Kenntnis ihrer Unwahrh

§§ 109b und 109c StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85411.htm
Zitierungen von §§ 109b und 109c StGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 109b und 109c StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen

RIS - Strafgesetzbuch § 109 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Hausfriedensbruch. § 109. (1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Der Täter i


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Fünfter Abschnitt: Straftaten gegen die Landesverteidigung › § 109

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 109 StGB
    § 109 Abs. 1 StGB oder § 109 Abs. I StGB
    § 109 Abs. 2 StGB oder § 109 Abs. II StGB
    § 109 Abs. 3 StGB oder § 109 Abs. III StGB

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