§ 108d StGB, Geltungsbereich
Paragraph 108d Strafgesetzbuch

Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, in kommunalen Gebietskörperschaften, für Wahlen und Abstimmungen in Teilgebieten eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung. Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben für ein Volksbegehren gleich.


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Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) - Der Bundeswahlleiter

https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/8c16e2f3-f337-4f00-945c-803d9d964f65/st...
108a Wählertäuschung. § 108b Wählerbestechung. § 108c Nebenfolgen. § 108d Geltungsbereich. Neunter Abschnitt. Falsche uneidliche Aussage und Meineid. § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt. § 157 Aussagenotstand. § 158 Berichtigung einer falschen Anga

StGB - Amt-Neuhaus

http://www.amt-neuhaus.de/Portaldata/16/Resources/kommunal_dateien/kommunal_dok...
StGB. §. 108a Wählertäuschung. §. 108b Wählerbestechung. §. 108c Nebenfolgen. §. 108d Geltungsbereich. Neunter Abschnitt. Falsche uneidliche Aussage und Meineid. §. 156 Falsche Versicherung an Eides Statt. §. 157 Aussagenotstand. §. 158 Berichtigung eine

Die Wahlfälschung (§§ 107a f. StGB) - Zeitschrift für Internationale ...

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14.12.2011 - des Wahlgeheimnisses, § 107c StGB) und schließlich vor. Fälschungen (Wahlfälschung bzw. Fälschung von Wahlunter- lagen, §§ 107a, 107b StGB). b) Der Geltungsbereich des Wahlstrafrechts (§ 108d StGB). Das Wahlstrafrecht – und mit ihm die hier

Gesetzentwurf - Bundestag DIP - Deutscher Bundestag

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05.12.1991 - liche Gesetzeslücke" (Dreher/Tröndle, StGB,. § 108 d, Randziffer 2) bezeichnet. 2. Die öffentliche Diskussion über die Bestechung von. Abgeordneten anläßlich der Abstimmung über. Berlin als Regierungssitz macht es dringend erfor- derlich, na

Strafgesetzbuch: StGB - Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Fischer-Strafgesetzbuch-StG...
Die diesjährige 62. Auflage legt den Gesetzesstand vom 1. November 2014 zugrunde. Seit 2013 sind (nur) vier Vorschriften geändert worden (§§ 5, 108d,. 108e, 261; vgl. Tabelle der Änderungen Nrn. 240–241). In den im Anhang abge- druckten Gesetzen haben si


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Strafbarkeit wegen Fälschung der Wahl zur ... - Juris

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vor 12 Stunden - Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Zur Begründung heißt es im Einstellungsbescheid (§ 171 Satz 1 StPO), eine Straftat liege nicht vor, weil di

Strafgesetzbuch - Wahlrecht

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(StGB). Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen. - Auszug -. § 107. Wahlbehinderung. (1) Wer mit Gewalt oder ... 108d. Geltungsbereich. Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für di

umwelt-online: StGB - Strafgesetzbuch (7)

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108d Geltungsbereich. Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, in kommunalen Gebietskörperschaften,

Publikationen - Prof. Dr. Brian Valerius - Universität Bayreuth

http://www.strafrecht2.uni-bayreuth.de/de/forschung/publikationen/index.html
Beck Online-Kommentar StGB hrsg. von Bernd von Heintschel-Heinegg, http://beck-online.beck.de, Erstedition 8.2006, derzeit Edition 34 (Stand: 1.5.2017), Printausgabe, 1. Auflage, München 2010, 2. Auflage, München 2015. Kommentierung der §§ 11 Abs. 3, 36,

Wahlfälschung in der EU (15.07.2013) – Positionen und Beschlüsse ...

http://positionen.spd-stuttgart.de/index.php?title=Wahlf%C3%A4lschung_in_der_EU...
05.02.2017 - Anpassung des StGB: In den §§ 107 bis 108c StGB ist die Strafbarkeit von Wahlfälschungen beschrieben. In § 108d StGB ist die Anwendbarkeit der §§ 107 bis 108c StGB geklärt. Dieser Paragraph müsste erweitert werden um auch das Fälschen von Br


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen › § 108d

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 108d StGB
    § 108d Abs. 1 StGB oder § 108d Abs. I StGB

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