§ 108c StGB, Nebenfolgen
Paragraph 108c Strafgesetzbuch

Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 107, 107a, 108 und 108b kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5).


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

https://www.osnabrueck.de/fileadmin/eigene_Dateien/5-Strafgesetzbuch-Auszug.PDF
108a Wählertäuschung. § 108b Wählerbestechung. § 108c Nebenfolgen. § 108d Geltungsbereich. Neunter Abschnitt. Falsche uneidliche Aussage und Meineid. § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt. § 157 Aussagenotstand. § 158 Berichtigung einer falschen Anga

StGB - Amt-Neuhaus

http://www.amt-neuhaus.de/Portaldata/16/Resources/kommunal_dateien/kommunal_dok...
StGB. §. 108a Wählertäuschung. §. 108b Wählerbestechung. §. 108c Nebenfolgen. §. 108d Geltungsbereich. Neunter Abschnitt. Falsche uneidliche Aussage und Meineid. §. 156 Falsche Versicherung an Eides Statt. §. 157 Aussagenotstand. §. 158 Berichtigung eine

Einschränkungen der Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag bei ...

https://www.bundestag.de/blob/489014/0b9a26c914ed527336911c09356755e3/wd-3-245-...
10.11.2016 - Straftaten zum Landesverrat und zur Gefährdung der äußeren Sicherheit, §§ 93 – 100a, 101. StGB,. – Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten, § 102 StGB,. – Straftaten zur Wahlbehinderung, -fälschung, Wählernötigung oder Wähle

Strafgesetzbuch (StGB)

https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Wahlfälschung. § 107b. Fälschung von Wahlunterlagen. § 107c. Verletzung des Wahlgeheimnisses. § 108. Wählernötigung. § 108a. Wählertäuschung. § 108b. Wählerbestechung. § 108c. Nebenfolgen. § 108d. Geltungsbereich. § 108e. Abgeordnetenbestechung. Fünfter

§ 7 Nebenfolgen

https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/download/0/0/1835636158/da59795ac5d97523...
Dies ist häufig bei Delikten, die sich gegen den Staat und seine Einrichtungen richten oder die eine politische Zielsetzung verfolgen, der Fall, vgl. §§ 92a, 101, 102 II, 108c 109i, 129a VI, 264 V, 358 StGB, § 375 I AO. Nach welchen Krite- rien das Geric


Webseiten zum Paragraphen

§§ 107 bis 108c StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=107-108c&ag=6165
(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem

Aberkennung des Wahlrechts - Der Bundeswahlleiter

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html
80 - 92 StGB i. V. m. § 92a StGB und § 45 Abs. 5 StGB §§ 93 - 100a StGB i. V. m. § 101 StGB und § 45 Abs. 5 StGB § 102 Abs. 1 StGB i. V. m. § 102 Abs. 2 StGB und § 45 Abs. 5 StGB § 107, § 107a, § 108, § 108b StGB i. V. m. § 108c StGB und § 45 Abs. 5 StGB

Strafgesetzbuch - Wahlrecht

http://www.wahlrecht.de/doku/gesetze/wahl-stgb.html
(StGB). Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen. - Auszug -. § 107. Wahlbehinderung. (1) Wer mit Gewalt oder ... Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten

Ausschluss vom Wahlrecht – Wahlrechtslexikon

http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
21.10.2013 - (Dies ergibt sich aus den §§ 45, 92a, 101, 102, 108c, 108e, 109i StGB.) Wer sein aktives oder passives Wahlrecht durch Richterspruch verliert, darf auch nicht Mitglied einer Partei sein. Das heißt, er darf keiner Partei beitreten, und eine b

Strafgesetzbuch - Kostenfreie Inhalte 2015 | juris Das Rechtsportal

http://www.gesetze.berlin.de/purl/gesetze/StGB_!_108c
Fassungen, Zitierungen und Änderungen. Abkürzung Fundstelle. Zu § 108c StGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 108c StGB wird von vier Vorschriften des Bundes zitiert. § 108c StGB wird von zwei Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 108


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen › § 108c

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 108c StGB
    § 108c Abs. 1 StGB oder § 108c Abs. I StGB

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