(1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in Kenntnis ihrer Unwahrheit verbreitet, um die Bundeswehr in der Erfüllung ihrer Aufgabe der Landesverteidigung zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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http://www.uni-koeln.de/jur-fak/kress/WilkitzkiSS2011/6-StGB3-7.doc
4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen. Das deutsche ... 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter. Das deutsche ... b) in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/211&qu...
31.07.2017 - 80a StGB (Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression). • § 105 StGB (Nötigung von Verfassungsorganen). • § 106 StGB (Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines. Verfassungsorgans). • § 107 StGB (Wahlbehinderung). • § 108 StGB (W
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/009/1400985.pdf
06.05.1999 - vergleichbaren Regelung des § 90 StGB (Verunglimp- fung des Bundespräsidenten), die Amt und Person des. Bundespräsidenten schützt (vgl. BGHSt 16, 338, 341). Hinsichtlich der im Entwurf vorgesehenen Form des potentiellen Gefährdungsdelikts le
http://forum-iuridicum.com/dat/artikel/2016_5_1043.pdf
Abstand am häufigsten genannte Tathandlung ist die des. „Verbreitens“ (bzw. der „Verbreitung“). Sie findet sich in den Überschriften der §§ 86, 184-184c StGB, als objektives. Tatbestandsmerkmal in §§ 80a, 86 Abs. 1, 86a Abs. 1 Nr. 1,. 90 Abs. 1, 90a Abs.
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Wehrpflichtentziehung durch Täuschung. §§ 109b und 109c (weggefallen). § 109d. Störpropaganda gegen die Bundeswehr. § 109e. Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln. § 109f. Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst. § 109g. Sicherheitsgefährdendes Abb
http://delete129a.blogsport.de/images/Sonderrechtssystem.pdf
3. der Gefährdung der Landesverteidigung in den Fällen der §§ 109d bis 109g des. Strafgesetzbuches,. 4. der Zuwiderhandlung gegen ein Vereinigungsverbot in den Fällen des § 129, auch in. Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches und des § 20 Ab
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85413.htm
(1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=109d-109g&ag=6165
(1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder solche Behauptungen in Kenntnis ihrer Unwahrh
https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/109d
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_109d/
30.10.2017 - 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr. (1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufst
http://stgb-online.de/verteidigung.html
109 d Störpropaganda gegen die Bundeswehr. (1) Wer unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art, deren Verbreitung geeignet ist, die Tätigkeit der Bundeswehr zu stören, wider besseres Wissen zum Zwecke der Verbreitung aufstellt oder so