(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/kress/WilkitzkiSS2011/6-StGB3-7.doc
4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen. Das deutsche ... 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter. Das deutsche ... b) in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/51691/nachfragen-zu-drs-21-306...
18.02.2016 - graph 109h nicht? Soweit hier im Zusammenhang mit Ausreisen nach Syrien wegen des Verdachts von. Urkundsdelikten ermittelt wurde, hat sich in den entsprechenden Verfahren bislang nicht der Verdacht einer Straftat gemäß § 109h StGB ergeben. 4
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/03660.pdf
24.10.2016 - Anwerben für einen fremden Wehrdienst (S 109h StGB) - 1 Fall,. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (S 308 StGB) - 1 Fall,. Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (8 316c StGB) - 1 Fall,. Körperverletzung (8 223 StGB) - 2 Fälle,. • Bedrohu
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Wehrpflichtentziehung durch Täuschung. §§ 109b und 109c (weggefallen). § 109d. Störpropaganda gegen die Bundeswehr. § 109e. Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln. § 109f. Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst. § 109g. Sicherheitsgefährdendes Abb
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/057/1805777.pdf
17.08.2015 - im Ausland anzuschließen. Allerdings ist es nach § 109h StGB strafbar, einen Deutschen zum Wehrdienst zugunsten einer ausländischen Macht in einer militärischen oder militärähn- lichen Einrichtung anzuwerben oder ihn deren Werbern oder dem W
http://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10362.pdf
01.12.2015 - 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusa
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85417.htm
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/109h
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://www.brennecke-partner.de/109h-StGB-Anwerben-fuer-fremden-Wehrdienst_113...
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihr.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=257057
27.10.14, 14:24. Wen haben Sie denn als deutschen Staatsangehörigen identifizier -------------------------------------- Rechtlich ist es schwieriger: Der § 109h StGB sieht das Anwerben für derartige Kriegshandlungen als strafbare handlung vor. Möglicherw
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_109h/
30.10.2017 - 109h Anwerben für fremden Wehrdienst. (1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtun