§ 109h StGB, Anwerben für fremden Wehrdienst
Paragraph 109h Strafgesetzbuch

(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

3-7 StGB

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/kress/WilkitzkiSS2011/6-StGB3-7.doc
4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen. Das deutsche ... 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter. Das deutsche ... b) in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage


PDF Dokumente zum Paragraphen

Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/51691/nachfragen-zu-drs-21-306...
18.02.2016 - graph 109h nicht? Soweit hier im Zusammenhang mit Ausreisen nach Syrien wegen des Verdachts von. Urkundsdelikten ermittelt wurde, hat sich in den entsprechenden Verfahren bislang nicht der Verdacht einer Straftat gemäß § 109h StGB ergeben. 4

Originaldokument als PDF-Datei - Hessischer Landtag

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/03660.pdf
24.10.2016 - Anwerben für einen fremden Wehrdienst (S 109h StGB) - 1 Fall,. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (S 308 StGB) - 1 Fall,. Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr (8 316c StGB) - 1 Fall,. Körperverletzung (8 223 StGB) - 2 Fälle,. • Bedrohu

Strafgesetzbuch (StGB)

https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Wehrpflichtentziehung durch Täuschung. §§ 109b und 109c (weggefallen). § 109d. Störpropaganda gegen die Bundeswehr. § 109e. Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln. § 109f. Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst. § 109g. Sicherheitsgefährdendes Abb

Drucksache 18/5777 - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/057/1805777.pdf
17.08.2015 - im Ausland anzuschließen. Allerdings ist es nach § 109h StGB strafbar, einen Deutschen zum Wehrdienst zugunsten einer ausländischen Macht in einer militärischen oder militärähn- lichen Einrichtung anzuwerben oder ihn deren Werbern oder dem W

Politisch motivierte Kriminalität – rechts - Land NRW

http://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10362.pdf
01.12.2015 - 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusa


Webseiten zum Paragraphen

§ 109h StGB Anwerben für fremden Wehrdienst Strafgesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85417.htm
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit.

StGB § 109h Anwerben für fremden Wehrdienst | W.A.F.

https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/109h
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

.§ 109h StGB Anwerben für fremden Wehrdienst - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/109h-StGB-Anwerben-fuer-fremden-Wehrdienst_113...
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihr.

recht.de • Thema anzeigen - Deutsche Jeziden im irakischen Krieg

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=257057
27.10.14, 14:24. Wen haben Sie denn als deutschen Staatsangehörigen identifizier -------------------------------------- Rechtlich ist es schwieriger: Der § 109h StGB sieht das Anwerben für derartige Kriegshandlungen als strafbare handlung vor. Möglicherw

StGB § 109h Anwerben für fremden Wehrdienst - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_109h/
30.10.2017 - 109h Anwerben für fremden Wehrdienst. (1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtun


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Fünfter Abschnitt: Straftaten gegen die Landesverteidigung › § 109h

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 109h StGB
    § 109h Abs. 1 StGB oder § 109h Abs. I StGB
    § 109h Abs. 2 StGB oder § 109h Abs. II StGB

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