(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden, so ordnet das Gericht die Einziehung von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann an, wenn diese Gegenstände durch andere rechtswidrige Taten oder für sie erlangt worden sind.
(2) Hat sich der Täter oder Teilnehmer vor der Anordnung der Einziehung nach Absatz 1 an einer anderen rechtswidrigen Tat beteiligt und ist erneut über die Einziehung seiner Gegenstände zu entscheiden, berücksichtigt das Gericht hierbei die bereits ergangene Anordnung.
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https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2016/Downl...
31.05.2016 - bb. Betrachtung der Regelung des § 73a StGB-E unter dem Gesichtspunkt der. Erforderlichkeit cc. Betrachtung der Regelung des § 73a StGB-E unter dem Gesichtspunkt der. Verfahrensökonomie und des Beschleunigungsgrundsatzes b. Selbständige Einz
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_4-5_471
Grundprobleme der strafrechtlichen Verfallsvorschriften nach den §§ 73 ff. StGB. Von Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Konstanz. I. Einleitung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensgegenstände werden in der Rechtsprax
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809525.pdf
05.09.2016 - Sie folgt dem Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“. Nach § 73 Absatz 1 Satz 2 StGB ist der „Verfall“, also die Abschöpfung delik- tisch erlangter Vermögenswerte, bei bestehenden Schadensersatzansprüchen der. Verletzten ausgeschlossen. D
http://www.foeps-berlin.org/fileadmin/downloads_foeps/Veranstaltungen/FOEPS_Pra...
Wirksame Bekämpfung von OK durch. Vermögensabschöpfung? Ist-Zustand: • Einfacher Verfall (§ 73 StGB). • Erweiterter Verfall (§ 73d StGB). • Selbständiger Verfall (§ 76a StGB) ...
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/06/4-544-06.pdf
01.03.2007 - Eine Entscheidung nach § 73 c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB scheidet regelmäßig aus, wenn der Angeklagte noch über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem anzuordnenden Verfallbetrag zurückbleibt. (BGHR StGB § 73 c Wert 2 = NStZ 2000,
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/73a
1Soweit der Verfall eines bestimmten Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grunde nicht möglich ist oder von dem Verfall eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Abs. 2 Satz 2 abgesehen wird, ordnet das Gericht den Verfall
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85330.htm
(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden, so ordnet das Gericht die Einziehung von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann an, wenn diese Gegenstände durch andere rechtswidrige Taten oder für sie erlangt worden sind.
https://openjur.de/g/stgb/73a.html
(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden, so ordnet das Gericht die Einziehung von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann an, wenn ...
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/73a_StGB.html
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern, § 73a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 73a StGB.
https://bvm-law.de/de/aktuelles/strafrecht-wirtschafts-steuerstrafrecht/vermoeg...
11.04.2017 - Motivation für die weitreichenden Änderungen ist die Einschätzung, dass das geltende Recht der hohen kriminalpolitischen Bedeutung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, wie sie bislang in §§ 73 ff. StGB geregelt ist, nicht gerecht werde