(1) Die Anordnung der Einziehung nach den §§ 73 und 73a richtet sich gegen einen anderen, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, wenn
(2) Erlangt der andere unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 einen Gegenstand, der dem Wert des Erlangten entspricht, oder gezogene Nutzungen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 kann das Gericht auch die Einziehung dessen anordnen, was erworben wurde
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https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2007-03-28-20...
(„Lieferanten“-)Betrug (§ 263 StGB)[1]. als Unterfall des § 263 StGB[2]: - Tatsachen-Täuschung[3]. - idR konkludent[4]. - Zukünftiges. - auch über sog. innere Tatsachen[5]: - Zahlungswilligkeit. - Einschätzung zukünftiger[6] Leistungsfähigkeit durch Käuf
http://www.kroeger-ra.de/index.php/schnellsuche-ergebnisse.html?file=tl_files/p...
b. „Etwas“ für die Tat / aus der Tat erlangt (§ 73 I 1 StGB) aa. Etwas = Gesamtheit des aus der Tat materiell Erlangten (Bruttoprinzip). ➢ Unmittelbar erlangte Vorteile: (körperl.) Sachen (§ 90 BGB), Rechte. (z.B. Kurierlohn, Wert eines korruptiv erlangt
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_4-5_471
Grundprobleme der strafrechtlichen Verfallsvorschriften nach den §§ 73 ff. StGB. Von Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Konstanz. I. Einleitung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensgegenstände werden in der Rechtsprax
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Reform_str...
08.03.2016 - bunden. Sie folgt dem Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“. Nach § 73 Absatz 1. Satz 2 StGB ist der „Verfall“, also die Abschöpfung deliktisch erlangter Vermögenswerte, bei bestehenden Schadensersatzansprüchen der Verletzten ausgeschlos
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809525.pdf
05.09.2016 - Sie folgt dem Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“. Nach § 73 Absatz 1 Satz 2 StGB ist der „Verfall“, also die Abschöpfung delik- tisch erlangter Vermögenswerte, bei bestehenden Schadensersatzansprüchen der. Verletzten ausgeschlossen. D
http://www.dvjj.de/sites/default/files/medien/imce/documente/veroeffentlichunge...
Jugendstrafrecht immer den Jugendgerichten als zuständiger. Vollstreckungsbehörde obliegt (§§ 82, 110 JGG). Vor diesem Hintergrund will der Beitrag praxisbezogen dar- stellen lwann was als Taterlangtes einzuziehen ist (§§ 73 ff. StGB), lwann von der Einz
https://www.buzer.de/s1.htm?a=73-73b&ag=6165
(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden, so ordnet das Gericht die Einziehung von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann an, wenn diese Gegenstände durch andere rechtswidrige Taten oder für sie erlangt worden sind. (2) Hat sich der Tät
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/73b
Der Umfang des Erlangten und dessen Wert sowie die Höhe des Anspruchs, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer das aus der Tat Erlangte entziehen würde, können geschätzt werden. § 73a StGB, Verfall des Wertersatzes · § 73c StGB, Härtevorschrift · Top-
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_73b/
30.10.2017 - (1) 1Die Anordnung der Einziehung nach den §§ 73 und 73a richtet sich gegen einen anderen, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, wenn. er durch die Tat etwas erlangt hat und der Täter oder Teilnehmer für ihn gehandelt hat,. ihm das Erlangte.
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/73b_StGB.html
Einziehung von Taterträgen bei anderen, § 73b StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 73b StGB.
http://www.recht-politik.de/reform-der-strafrechtlichen-vermogensabschopfung-au...
20.06.2016 - Die jeweiligen Regelungsbereiche im StGB (materielle Anordnungsvoraussetzungen für Einziehung und Verfall: §§ 73 ff.) und in der StPO (Maßnahmen der vorläufigen Sicherung: §§ 111b ff.; prozessuale Regelungen für die Anordnung von Einziehung