Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages an, der dem Wert des Erlangten entspricht. Eine solche Anordnung trifft das Gericht auch neben der Einziehung eines Gegenstandes, soweit dessen Wert hinter dem Wert des zunächst Erlangten zurückbleibt.
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http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_4-5_471
Grundprobleme der strafrechtlichen Verfallsvorschriften nach den §§ 73 ff. StGB. Von Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Konstanz. I. Einleitung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensgegenstände werden in der Rechtsprax
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/15/4-265-15.pdf
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich aus dem systematischen Verhältnis zwischen der bei „unbilliger Härte“ zwingend zum Ausschluss der Verfallsanordnung führenden Regelung in. § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB einerseits und der Ermessensvor
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Reform_str...
08.03.2016 - bunden. Sie folgt dem Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“. Nach § 73 Absatz 1. Satz 2 StGB ist der „Verfall“, also die Abschöpfung deliktisch erlangter Vermögenswerte, bei bestehenden Schadensersatzansprüchen der Verletzten ausgeschlos
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809525.pdf
05.09.2016 - Sie folgt dem Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“. Nach § 73 Absatz 1 Satz 2 StGB ist der „Verfall“, also die Abschöpfung delik- tisch erlangter Vermögenswerte, bei bestehenden Schadensersatzansprüchen der. Verletzten ausgeschlossen. D
https://www.vid.de/wp-content/uploads/2016/11/christiane-burkhard-marcus-koehle...
04.11.2016 - Allgemeines. - „Einziehung“ (von Taterträgen) statt „Verfall“. - Vermögensabschöpfung als quasi-kondiktionelle. Maßnahme. • Tatertrag (=Tatbeute): Einziehung nach § 73 StGB-E. → Sicherung durch Beschlagnahme (§ 111b StPO-E). • Wertes des Tat
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/73c
(1) 1Der Verfall wird nicht angeordnet, soweit er für den Betroffenen eine unbillige Härte wäre. 2Die Anordnung kann unterbleiben, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung in dem Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden ist oder wenn das
http://www.rechtsanwalt-pankalla.de/news-urteile/neue-strafvorschrift-73c-stgb/
29.08.2017 - Nach 73c StGB kommt es nach einer Straftat zur Einziehung eines Geldbetrages, der dem Wert des Erlangten entspricht.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85332.htm
Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet.
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/73c_StGB.html
Einziehung des Wertes von Taterträgen, § 73c StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 73c StGB.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-einziehung-von-wertersatz-im-strafrecht-n...
25.01.2018 - Die Einziehung von Wertersatz ist damit von der Einziehung des Originalgegenstandes nach § 73 StGB zu unterscheiden. Ist der Originalgegenstand greifbar, so wird dieser eingezogen, ist er nicht mehr auffindbar, wird sein Wert eingezogen. Der