§ 78a StGB, Beginn
Paragraph 78a Strafgesetzbuch

Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.


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OLG München: Verjährung von Subventi-onsbetrug - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/FolieOLGMuen...
StGB §§ 264, 78a. Zum Verjährungsbeginn beim Subventionsbetrug. OLG München, Urteil vom 22. 2. 2006 - 5 St RR 012/06. Zum Sachverhalt: Der Angekl. beantragte mit Schreiben vom 12. 6. 1995 eine Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm bei der Re


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Die Verjährung im Strafrecht - Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0094.pdf
13.05.2013 - Eintritt der Verfolgungsverjährung muss daher jede Maßnahme sowohl im Ermittlungs- wie auch im gerichtlichen Verfahren mit dem Ziel, zu einem rechtskräftigen Schuldspruch zu gelan- gen, unterbleiben4. In Fall 1 ist der Diebstahl verjährt: Se

hrr-strafrecht.de - BGH 5 StR 412/03 - 7. Juli 2004 (LG Rostock ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/03/5-412-03.pdf
Nach § 78a Satz 1 StGB beginnt die Verjährung mit der Beendigung der Tat. Die Untreue im Sinne von §. 266 StGB ist beendet mit dem Eintritt des vom Vorsatz umfassten Nachteils. Entsteht der Nachteil erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er s

Problemschwerpunkte:1 • § 266 StGB: Untreue hinsichtlich ... - Berlin.de

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/_assets/rechtsreferendariat/vorber...
Wenngleich ein Gefährdungsschaden bereits mit Abhebung vom Girokonto am 4.7.2010 angenommen werden könnte, dürfte dieser Zeitpunkt nicht als Beendigung der Tat anzusehen sein, vielmehr ist darauf abzustellen, wann der endgültige Vermögensverlust eingetre

Schriftenverzeichnis Prof. Dr. Frank Saliger

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/saliger/aktuelles/dokumen...
meinsame Vorschriften), 78, 78a, 78b, 78c, 79, 79a, 79b (Verjährungsrecht), §§ 211, 212,. 213, 216, 221, 222 (Tötungsdelikte, zusammen mit Ulfrid Neumann), 217 StGB, in: Kind- häuser/Neumann/Paeffgen (Hrsg.), Nomos-Kommentar StGB, 5. Aufl. Baden-Baden 20

Strafrecht AT Versuch – Vorbemerkung Stadien der Verwirklichung ...

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
für die Frage der Verjährung (§ 78a StGB). Anmerkungen: - Abweichende Regeln gelten für Teilnehmer und unter Umständen auch für Mittäter. - Auch im Rahmen der unechten Unterlassungsdelikte können die Stadien des Versuchs, der. Vollendung und der Beendigu


Webseiten zum Paragraphen

§ 78a StGB - Beginn - openJur

https://openjur.de/g/stgb/78a.html
78a Beginn →. Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

78a StGB (Strafgesetzbuch) Beginn der Verjährung - StGB.de

http://www.stgb.de/78a.html
12.04.2012 - 78a StGB (Strafgesetzbuch) Beginn der Verjährung.

StGB § 78a Beginn - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/78a.htm
78a Beginn. Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

§ 78a StGB Beginn Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85352.htm
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Verfolgungsverjährung - Wann verjähren Straftaten - Lanz Legal

https://www.lanz-legal.de/home/allgemeines-strafrecht/verfolgungsverj%C3%A4hrun...
Wie bereits angedeutet, beginnt die Verjährung nach § 78a StGB "sobald die Tat beendet ist". Tritt der Erfolg der Tat erst später ein, beginnt die Verjährungsfrist erst dann.* Es stellt sich also die Frage, wann eine Tat beendet ist. Grundsätzlich kann d


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Fünfter Abschnitt: Verjährung › Erster Titel: Verfolgungsverjährung › § 78a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 78a StGB
    § 78a Abs. 1 StGB oder § 78a Abs. I StGB

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