(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch
(2) Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. Ist das Dokument nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist.
(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. § 78b bleibt unberührt.
(4) Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht.
(5) Wird ein Gesetz, das bei der Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert und verkürzt sich hierdurch die Frist der Verjährung, so bleiben Unterbrechungshandlungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts vorgenommen worden sind, wirksam, auch wenn im Zeitpunkt der Unterbrechung die Verfolgung nach dem neuen Recht bereits verjährt gewesen wäre.
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http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0094.pdf
13.05.2013 - 7. 2005 seine Strafe antreten. Wird sein Plan aufgehen? Die strafrechtliche Verjährung ist in den §§ 78 ff. StGB gere- gelt. Zu unterscheiden ist insoweit die Verfolgungsverjährung nach den §§ 78–78 c StGB und die Vollstreckungsverjährung na
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/07/3-545-07.pdf
Bearbeiter:Ulf Buermeyer. Zitiervorschlag:BGH HRRS 2008 Nr. 861, Rn. X. BGH 3 StR 545/07 - Beschluss vom 19. Juni 2008 (LG Duisburg). Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer unwirksamen Anklage);. Analogieverbot. §
http://www.hammpartner.de/data/rechtsprechung/3_str_227-17.pdf
10.08.2017 - Oktober 2011 (§ 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB). Eine weitere Unterbrechung inner- halb der hierdurch neu in Gang gesetzten Frist wurde nicht herbeigeführt. Insbesondere war die in den betreffenden Zeitraum fallende Beauftra- gung des Sachverständige
http://zjs-online.com/dat/artikel/2013_3_707.pdf
Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ge- gen den zum Tatvorwurf vernommenen Beschuldigten ge- mäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO ein und führt es sodann gegen Unbekannt weiter, so wird die Verfolgungsverjäh- rung gegen den (früheren) Beschuld
http://www.jrm-legal.de/pdf/publikationen/Nr._13_Wann_beginnt_die_Strafverfolgu...
Über § 369 Abs. 2 AO gelangen die Bestimmungen des. Strafgesetzbuches über die Verfolgungsverjährung (§§ 78 - 78 c StGB) zur Anwendung. In. Bezug auf die Verjährung ist Strafvorschrift der Steuergesetze, die gegenüber den allgemeinen. Vorschriften über d
https://www.lanz-legal.de/home/allgemeines-strafrecht/verfolgungsverj%C3%A4hrun...
Der "einfache" Betrug ist gemäß § 263 StGB im Höchstmaß mit 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Demnach beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB 5 Jahre. Das bedeutet, wurde die Verjährung nicht unterbrochen (§ 78c StGB) oder hat sie geruht
https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-7...
LS: Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den zum Tatvorwurf vernommenen Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO ein und führt es sodann gegen Unbekannt weiter, so wird die Verfolgungsverjährung gegen den (früheren) Beschuldig
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/78c_StGB.html
Unterbrechung, § 78c StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 78c StGB.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-strafrecht-strafverfolgungsver...
09.08.2012 - Soweit einer der in § 78c StGB geregelten Fälle der Unterbrechung der Verjährung vorliegt, beginnt die Verfolgungsverjährung mit dem Tag der Unterbrechungshandlung von neuem! Das bedeutet letztlich, selbst wenn nur noch 1 Tag zur Verjährung
https://sokolowski.org/wegen/%C2%A7-78c-stgb/
04.11.2010 - Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 18.08.2010 in dem Verfahren 2 StR 130/10 festgestellt, dass bei der Strafzumessung auch die Begehung einer verjährten Straftat strafschärfend berücksichtigt werden darf. [Weiterlesen…] 59x. §