Ist eine Tat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar, so gelten die §§ 77 und 77d entsprechend.
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http://antykorupcja.gov.pl/download/4/101/runderlassnrwpl.doc
77e StGB (Upoważnienie i żądanie kary) pozostaje nienaruszony. Wszystkie placówki zgodnie z Nr 1.1 obowiązane są wspierać organy ścigania na ich prośbę, w szczególności w przygotowaniu przeszukania i konfiskat, oraz w razie potrzeby w odniesieniu do konk
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von. Eduard Dreher, Dr. Hermann Maassen, Prof. Dr. Karl Lackner, Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl. 26. Auflage. Strafgesetzbuch : StGB – Dreher / Maassen / Lackner / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG. Thematische Gl
https://www.soldan.de/media/pdf/40/71/9c/9783406652264_inh.pdf
4. Abschnitt. Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen (§§ 77–77e) ................................... 1269. 5. Abschnitt. Verjährung...................................................................................................... 1285. 1. Titel. V
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/063/1606326.pdf
11.09.2007 - Dem Bundestagspräsidenten steht gemäß § 77d Abs. 1, § 77e StGB das. Recht zu, seine zuvor gemäß § 353b Abs. 4 Nr. 1 StGB erteilte Ermächtigung zu Ermittlungen formlos und ohne Angabe von Gründen zurücknehmen (vgl. Stree/Sternberg-Lieben; in:
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_8_1036.pdf
Exekutive,26 die dem Betroffenen insoweit aber nicht hoheit- lich, sondern als verfahrensbeteiligte Stelle gegenübertritt.27. Die Ermächtigung findet ihre Rechtsgrundlage in § 77e28. StGB und kann zurückgenommen werden.29 Im Übrigen ist der beschränkte V
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
76a. Selbständige Anordnung. Vierter Abschnitt. Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen. § 77. Antragsberechtigte. § 77a. Antrag des Dienstvorgesetzten. § 77b. Antragsfrist. § 77c. Wechselseitig begangene Taten. § 77d. Zurücknahme des Antrags. § 77e. E
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/77e
Ist eine Tat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar, so gelten die §§ 77 und 77d entsprechend. § 77d StGB, Zurücknahme des Antrags · § 78 StGB, Verjährungsfrist · Top-Rechner · Zumutbare Belastung · Wahl der Steuerklasse · Steuer bei Loh
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85350.htm
Ist eine Tat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar, so gelten die §§ 77 und 77d entsprechend.
http://www.stgb.de/77e.html
12.04.2012 - 77e StGB (Strafgesetzbuch) Ermächtigung und Strafverlangen im vierten Abschnitt: Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_77e/
30.10.2017 - 77 Antragsberechtigte · § 77a Antrag des Dienstvorgesetzten · § 77b Antragsfrist · § 77c Wechselseitig begangene Taten · § 77d Zurücknahme des Antrags · § 77e Ermächtigung und Strafverlangen. Fünfter Abschnitt: Verjährung. § 78 Verjährungsfr
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/77e_StGB.html
Ermächtigung und Strafverlangen, § 77e StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 77e StGB.