(1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/1967/Heft03/1967_0...
Straftaten, die im Zustande der „Volltrunkenheit” begangen worden sind, unterliegen der Würdigung nach dem § 330 a StGB. Dieser Paragraph enthält, obwohl in der Zeit des NS-Regimes in das StGB aufgenommen, keineswegs nationalsozialistisches Gedankengut —
https://www.had.de/muster-hvtg/II.1.e.-Eigenerklaerung_fuer_nicht_PQ_Unternehme...
... StGB,; § 298 (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen) StGB,; § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) StGB,; § 300 (Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) StGB,;
https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/5CF04F841A2512D7C1257C6200468A1A/$file/GdP...
Ggf. §§223/224/330a StGB. -§ 40(1) Nr. 3 SprengG. Bei Auffinden ggf. Sicherstel- lung gem. §43 PolG/. • Aushändigung NW10. • evtl. Sicherst./ Einziehung gem. § 43 SprengG. • bei Straftat Sicherstellung/. Be. gem.§§94/98 StPO. Kategorie T2. Pyrotechnische
http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/kasiske/lehre_forschung...
(1) § 328 II Nr. 3 StGB: Verursachen einer nuklearen Explosion. (2) § 328 II Nr. 4 StGB: Beteiligung daran. (3) § 330a StGB: schwere Gefährdung durch Freisetzen von Gift. – Qualitativ: ggü AT einige Sonderregelungen: (1) § 330d I Nr. 4 StGB: allg. Begrif
https://moodle.htwg-konstanz.de/moodle/pluginfile.php/128324/course/overviewfil...
329 StGB (Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete). -. § 330 StGB (besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat. -. § 330a StGB (schwere Gefährdung durch freisetzen von Giften). RECHTSANWÄLTE. Wagner • Dieterich • Maier-Ring. Partnerschaftsgesellschaft mbB
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/55-umweltdelikte.pdf
01.10.2011 - 6. Strahlenschutztatbestände (§§ 307, 309 ff., 327 I, 328 StGB). 7. Schutz vor speziellen Gefahrstoffen (§ 328 III StGB). 8. Schutz von Naturschutzgebieten (§ 329 III StGB). 9. Schutz gegen die Freisetzung von Giften (§ 330a StGB). Literatur
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/08/023/0802382.pdf
13.12.1978 - Die Einfügung eines neuen 28. Abschnittes läßt sich jedoch nicht ohne Änderung der bisherigen §§ 321 bis 330 c durchführen. Diese Vorschriften erhalten — ohne materielle Änderung — den Standort §§ 318 bis 323 c. StGB. Dabei muß in Kauf genom
http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/330a.html
13.11.1998 - 330a StGB Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften. (1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Mensc
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_330a/
30.10.2017 - 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften. (1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen o
http://www.rot-schwarze-hilfe.de/index.php/gerichtsurteile/491-kein-beweis-fuer...
12.02.2014 - In der Hauptverhandlung räumte die Staatsanwältin ein, dass das Verfahren auf Betreiben der Polizei erfolgte, da die sich einen Startballon erhoffte, um Pyro-Verfahren als VERBRECHEN nach § 330 a StGB führen zu können. Das Amtsgericht Wolfsb
https://katalogbeta.slub-dresden.de/id/0011822714/
Medientyp: Buch; Titel: Der Tatbestand des Rauschmittelmissbrauchs nach Paragraph 330a StGB. Beteiligte: Gramsch, Gernot; Erschienen: Frankfurt a. M. : Keip, 1977; Erschienen in: Strafrechtliche Abhandlungen; 395; Ausgabe: Repr. d. Ausg. Breslau-Neukirch
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/stgb/stgb16.htm
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 330a Abs. 1 bis 3 mit Strafe bedroht ist. (3) In minder schwer