Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
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http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und; dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften. § 184d. Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder. Teledienste. § 184e. Ausübung der verbotenen Prostitution. § 184f. Jugendgefährdende Prostitution. § 184g. Be
https://www.landratsamt-dachau.de/Dox.aspx?docid=f5bf7622-fa6f-4e66-b34e-abea35...
182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen. • § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen. • § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses. • §§ 184 bis 184d StGB Verbreitung pornografischer Schriften und Darbietungen. • §§ 184e bis 184f StGB Ausübung v
https://www.ortenaukreis.de/media/custom/2390_1454_1.PDF?1430923188
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften. §§184 b, c StGB Verbreitung, Erwerb, Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften. § 184 d StGB. Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder. Teledienste. § 184 e
http://www.waldkindergarten-leonberg.de/downloads/Erklaerung%20zur%20persoenlic...
Ich versichere,. 1. dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171,174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und. 2. dass derzeit weder ein g
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/80-184-StGB-9783406532375_1...
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Band 2/2: §§ 80 -184f StGB von. Prof. Dr. Wolfgang Joecks, Dr. Olaf Hohmann, Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Dr. Klaus Miebach, Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Prof. Dr. Volker Erb, Dr. Karl-Heinz Groß, Pro
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/184f
Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhunderta
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85515.htm
Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu.
https://openjur.de/g/stgb/184f.html
Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharr ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_184f/
30.10.2017 - Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution [1]. Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tag
https://sokolowski.org/wegen/%C2%A7-184f-stgb/
BGH, Beschluss vom 08.02.2006 – 2 StR 575/05. Ein Schlüsselbund kann je nach Art der Verwendung ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB sein. Sein Einsatz zur Drohung ist aber dann nicht kausal für eine sexuelle Nötigung, wen die G