(1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2007-03-28-20...
Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben Sommersemester 2007. Proseminar Wirtschaftsstrafrecht II (Besonderer Teil). Struktur von Betrug (§ 263), Kreditbetrug (§ 265 b StGB) ...
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/kapitalanlage_un...
Subjektiver Tatbestand. 3. Tätige Reue. B. Kreditbetrug nach § 265b StGB. I. Allgemeines. 1. Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten. 2. Betrugsähnlichkeit und Betrugsunterschiede. II. Die Voraussetzungen des § 265b StGB im Einzelnen. 1.
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/33-versicherungsmissbrauch.pdf
01.10.2011 - II. Struktur und systematische Stellung: – § 265 StGB stellt ein betrugsähnliches Delikt dar. – Es handelt sich um einen Vorfeldtatbestand des Betruges. Tathandlung ist allein das Beschädigen etc. einer ver- sicherten Sache. Nicht erforderli
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Auf Konkurrenzebene tritt § 265a StGB infolge gesetzlich angeordneter Subsidiarität hinter Delikte mit gleicher – ver- mögensrechtlicher – Schutzrichtung (z.B. Betrug, nicht aber: Hausfriedensbruch) zurück. III. Der objektive Tatbestand. 1. Tathandlung:
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
39: Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB). I. Allgemeines. § 265 a StGB ist ein Auffang- und Ergänzungstatbestand des Betruges. Schutzgut aller Tatbe- standsvarianten ist das Vermögen, wobei die Vermögensschädigung erst im subjektiven Tatbestand durc
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/38-erschleichenvonleistungen.pdf
01.10.2011 - Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB. I. Rechtsgut: Vermögen. II. Struktur und systematische Stellung: – § 265a StGB ist ein betrugsähnliches Delikt, welches sich vom Betrug dadurch unterscheidet, dass im konkreten Fall kein. Mensch getä
https://d-nb.info/995300232/34
Zur Strafbarkeit der Beförderungserschleichung § 265a StGB. Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechtswissenschaft des Fachbereiches Rechtswissenschaft der Unviversität Hamburg vorgelegt von. Jan Schwenke aus Hamburg ...
http://www.anwalt-betrug.de/betrug-erschleichen-von-leistungen-265a-stgb/
Immer wenn in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn) Strafanzeige wegen (wiederholten) Schwarzfahrens angedroht wird, ist dies auf das Betrugsdelikt des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB zu stützen. Allerdings ist das Schwarzfahren in öf
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb265
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB.
http://www.schwarzfahren-berlin.de
B. der BVG oder der S-Bahn in Berlin. Strafrechtlich kommen, je nach vorgeworfenem Verhalten, das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB), die Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder der Betrug (§§ 263 StGB) in Betracht. Weil die Strafbarkeit unabhängig vo
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb265a
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_265a/
30.10.2017 - Zweiundzwanzigster Abschnitt: Betrug und Untreue. § 265a Erschleichen von Leistungen. (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den