(1) Das Gericht kann jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen.
(2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung
in einer Entziehungsanstalt sechs Monate,
in einem psychiatrischen Krankenhaus ein Jahr,
in der Sicherungsverwahrung ein Jahr, nach dem Vollzug von zehn Jahren der Unterbringung neun Monate.
(3) Das Gericht kann die Fristen kürzen. Es kann im Rahmen der gesetzlichen Prüfungsfristen auch Fristen festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag auf Prüfung unzulässig ist.
(4) Die Fristen laufen vom Beginn der Unterbringung an. Lehnt das Gericht die Aussetzung oder Erledigungserklärung ab, so beginnen die Fristen mit der Entscheidung von neuem.
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http://www.anwaltsrecht.de/mediapool/138/1386140/data/Ma_regelvollzug_Bayern.pp...
Unterbringung nach § 63 StGB (derzeit) unbefristet, Überprüfung mindestens einmal jährlich (§ 67e Abs. 2 StGB); Unterbringung nach § 64 StGB auf 2 Jahre befristet (mit Verlängerungsmöglichkeit), Überprüfung mindestens einmal halbjährlich (§ 67e Abs. 2 St
https://www.mpicc.de/files/pdf1/alb_sankr_ss_13_teil_91.pdf
Überprüfung der Maßregelvollstreckung §67 e StGB. ▫ BVerfG, 2 BvR 983/04 vom 14.1.2005, http://www.bverfg.de/entscheidungen/. ▫ Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen und dem. Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit. ▫
https://www.lwl.org/massregelvollzug-download/Abt62/Service/Dokumentationen/OLG...
A. Rechtliche Grundlagen der Prognose. Di G fäh li hk i i li h T il d. Die Gefährlichkeitsprognose ist wesentlicher Teil der gerichtlichen Prüfung nach § 463 StPO; §§ 67d, 67e. StGB ob,. 1. die weitere Vollstreckung der Unterbringung gem. § 67d. Abs. 2 S
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/14/2-bvr-746-14.pdf
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 66 StGB; § 67e Abs. 2 StGB. Leitsätze des Bearbeiters. 1. Die gesetzlichen Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der. Sicherungsverwahrung dienen der Wahrung des Übermaßver
https://www.psychiatrie-verlag.de/fileadmin/storage/dokumente/Rechtsprechung/2W...
Fortdauerentscheidung;. Anforderungen an die Person des externen Sachverständigen. §§ 63, 67 e StGB, § 463 Abs. 4 S. 2. StPO i. d. F. vom 16.07.2007. Leitsatz: Wird die Unterbringung in einem psy- chiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) in verschiedenen Maß
http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/Material%20St...
Verfahren nach § 67e StGB ausgewertet und bin zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen: In so gut wie allen Fällen (42 von 45) wollten die Anstalten ihre. Patienten behalten. Von 31 Gutachten anstaltsfremder Sachverständiger da- gegen empfahlen nur 19 die Fo
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85310.htm
(1) Das Gericht kann jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen. (2) Die Fristen betragen.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/67e
67e:Überprüfung. (1) Das Gericht kann jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen. (2) Die Fristen betragen bei der Unterbr
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_67e/
30.10.2017 - ... 67d Dauer der Unterbringung · § 67e Überprüfung · § 67f Mehrfache Anordnung der Maßregel · § 67g Widerruf der Aussetzung · § 67h Befristete Wiederinvollzugsetzung; Krisenintervention · § 68 Voraussetzungen der Führungsaufsicht · § 68a Au
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk2...
22.11.2011 - b) Anlässlich der ersten gemäß § 67d, § 67e StGB erforderlichen Überprüfungsentscheidung im Jahr 2009 gab das psychiatrische Krankenhaus am 10. Dezember 2008 eine Stellungnahme ab. Am 30. Januar 2009 beschloss die Strafvollstreckungskammer,
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111129_2bvr166510.html
29.11.2011 - Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2010 - 3 Ws 540/10 - und der Beschluss des Landgerichts Gießen vom 6. Mai 2010 - 1 StVK 932/09 K -verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz