(1) Während der Dauer der Führungsaufsicht kann das Gericht die ausgesetzte Unterbringung nach § 63 oder § 64 für eine Dauer von höchstens drei Monaten wieder in Vollzug setzen, wenn eine akute Verschlechterung des Zustands der aus der Unterbringung entlassenen Person oder ein Rückfall in ihr Suchtverhalten eingetreten ist und die Maßnahme erforderlich ist, um einen Widerruf nach § 67g zu vermeiden. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 kann es die Maßnahme erneut anordnen oder ihre Dauer verlängern; die Dauer der Maßnahme darf insgesamt sechs Monate nicht überschreiten. § 67g Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Das Gericht hebt die Maßnahme vor Ablauf der nach Absatz 1 gesetzten Frist auf, wenn ihr Zweck erreicht ist.
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http://www.strafverteidiger-stv.de/system/files/users/user5/StV-08-2011_Beitrag...
B. Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 67h. StGB und damit zusammenhängende Fragen. Mit Beschluss v. 15.09.2010 hat der BGH einen der Streit- punkte für die Praxis entschieden, die in Rechtsprechung und Literatur seit Einführung der Kriseninterventio
https://www.dbh-online.de/sites/default/files/doku/vortraege/dessecker_fuehrung...
Das Reformgesetz von 2007 ... und was daraus geworden ist. Krisenintervention durch „befristete Wiederinvollzugsetzung”. § 67h StGB. ▷ Aussetzung einer Unterbringung nach §§ 63 oder 64 StGB zur Bewährung. ▷ akute Verschlechterung des Zustands oder akutes
https://www.lwl.org/massregelvollzug-download/Abt62/Dokumentationen/2008-12-01/...
01.12.2008 - 67h StGB (1) 1Während der Dauer der Führungsaufsicht kann das Gericht die ausgesetzte Unterbringung nach § 63 oder § 64 für eine Dauer von höchstens drei Monaten wieder in Vollzug setzen, wenn eine akute. Verschlechterung des Zustands der au
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2Ws278.12.pdf
Leitsatz: Das Verfahren über die befristete Wiederinvollzugsetzung einer ausgesetzten Unterbrin- gungsmaßregel nach §§ 63, 64 StGB (Krisenintervention gemäß § 67h StGB) ist kosten- rechtlich als Teil des Verfahrens über den Widerruf der Maßregelaussetzun
http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/fuehrungsaufsi...
Schaffung der Möglichkeit einer vorübergehenden stationären Unterbringung zur Krisenin- tervention und Gefahrenabwehr bei Personen, deren Unterbringung nach § 63 oder § 64. StGB zur Bewährung ausgesetzt ist, § 67h StGB-E. 6. Eintritt von Führungsaufsicht
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/krisenintervention-und-die-oertliche-zusta...
26.11.2010 - Die Krisenintervention nach § 67h StGB ist Vollstreckung einer Maßregel im Sinne von § 463 Abs. 1 i.V.m. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO.
https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stpo/stpo-4...
LS: a) Die Krisenintervention nach § 67h StGB ist Vollstreckung einer Maßregel im Sinne von § 463 Abs. 1 i.V.m. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO. b) § 463 Abs. 7 StPO findet im Fall der Krisenintervention nach § 67h StGB entsprechende Anwendung. Der 2. Strafsen
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/67h_StGB.html
Befristete Wiederinvollzugsetzung; Krisenintervention, § 67h StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 67h StGB.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_67h/
30.10.2017 - 67h Befristete Wiederinvollzugsetzung; Krisenintervention [1]. (1) 1Während der Dauer der Führungsaufsicht kann das Gericht die ausgesetzte Unterbringung nach § 63 oder § 64 für eine Dauer von höchstens drei Monaten wieder in Vollzug setzen,
http://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/strafvollstreckung-hoehere-ge...
25.09.2012 - Das Verfahren über die befristete Wiederinvollzugsetzung einer ausgesetzten Unterbringungsmaßregel nach §§ 63, 64 StGB (Krisenintervention gemäß § 67h StGB) ist kostenrechtlich als Teil des Verfahrens über den Widerruf der Maßregelaussetzung