(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
242 I, II, 243 I 2 Nr. 1, 3, 22, 23 I StGB durch Hineingelangen in die Räume des Y; a) Vorprüfung: Tat nicht durch Wegnahme vollendet, Versuch strafbar .... A. vertretbar); 4.) § 306d I 3. Var. i. V. m. §§ 306a II, 306 I Nr. 4 StGB durch Anzünden; Vorsät
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/loesung_bauern...
III. Gegeben ist jedoch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Brandstiftung gem. § 306d StGB. B hat durch die Brandlegung an der Scheune des A objektiv wie subjektiv sorgfaltswidrig einen Brand in rechtswidriger und schuldhafter Weise verursacht. IV. Ein
http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/c6e00dfbca3412912292675d5127c5e2.d...
15 StGB: Voraussetzung für eine Bestrafung ist das Vorhandensein eines entsprechenden Fahrlässigkeitstatbestandes im Besonderen Teil des StGB. => Beispiele: §§ 222, 229, 163, 306d, 316 Abs. 2, 324 Abs. 3 StGB. §§ 16 Abs. 1 S. 2, 18 StGB: Irrtum bzw. Erfo
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/puschke-wuv-strafrecht-2-bt/woche-...
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg. Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht – Dr. Jens Puschke LL.M. (London). Fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB). I. Tatbestand. Abs. 1 Var. 1 und 2. 1. §§ 306 oder 306a I (objektiv
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt/50_brandstiftung.pdf
I. Rechtsgut. 1. Schutzrichtung Eigentum: Die einfache Brandstiftung, § 306 StGB, die nach § 306d StGB auch fahrlässig begangen werden kann, stellt ein spezielles Sachbeschädigungsdelikt dar – eine Einwilligung ist möglich (Individualrechtsgut). 2. Schut
http://guelpen.de/dokumente/brandstiftung.pdf
I. Vorbemerkung. Das Gesetz bedroht sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Brandstiftung (§§ 306 - 306 d. StGB) mit Strafe. Strafbewehrt ist ferner die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung einer. Brandgefahr (§ 310 f StGB). Innerhalb der
http://www.brand-feuer.de/images/2/2c/Prof._Ch._Safferling_12-2014-Brandstiftun...
306d StGB: Fahrlässigkeitsdelikte. • § 306e StGB: Tätige Reue. • § 306f StGB: Gefährdungsdelikte. Klausurhinweis: In §§ 306a – 306c StGB sind verschiedene Qualifikationen enthalten, die an die fahrlässige oder vorsätzliche Gefährdung oder Verletzung von
http://www.wistra.uni-koeln.de/sites/strafrecht_wassmer/user_upload/Vorlesungsv...
06.11.2015 - Qualifikationen zu § 306a StGB. • § 306c StGB. → Erfolgsqualifikation bezogen auf §§ 306, 306a und 306b StGB. • § 306d StGB. → Fahrlässigkeitsstrafbarkeiten. • § 306e StGB. → belohnt die Tätige Reue; systematisch und nach Sinn und Zweck ist
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-brandstiftungsdelikte/
20.12.2016 - Nicht vergessen: es gibt eine fakultative Strafmilderung nach § 306 e StGB (Tätige Reue) für die Grunddelikte und § 306 b StGB. Auch ist ein Strafausschluss der fahrlässigen Brandstiftung (§ 306 d StGB) nach § 306 e II StGB möglich. Allgemei
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85674.htm
(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahrlaessige-Brandstiftung--f72107.html
25.08.2009 - Fahrlässige Brandstiftung (§306d StGB) Voraussetzungen einer Bestrafung ist, dass Ihnen fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird und der Brand durch dieses Verhalten verursacht worden ist. Dabei geht es um eine Sorgfaltswidrigkeit irgendeine
https://www.123recht.net/Fahrlaessige-Brandstiftung-(306d-StGB)-__f483000.html
Fahrlässige Brandstiftung (§306d StGB) - Im Gebäude des B stellt A eine Baumaschine neben leicht entzündlichen Stoffen ab. Dies geschieht ohne Abstand, also dire...
https://www.strafrecht-anwalt-mannheim.de/rechtsgebiete/brandstiftungsdelikte/
In den §§ 306-306c StGB sind die vorsätzlichen Brandstiftungsdelikte (einfache Brandstiftung, schwere und besonders schwere Brandstiftung und Brandstiftung mit Todesfolge) normiert. Fahrlässige Brandstiftung ist in § 306d StGB unter Strafe gestellt. § 30