§ 306c StGB, Brandstiftung mit Todesfolge
Paragraph 306c Strafgesetzbuch

Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


Benachbarte Paragraphen


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1 Fahrlässigkeit und Erfolgsqualifikation

http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/c6e00dfbca3412912292675d5127c5e2.d...
306c StGB. Aufbauschema (am Beispiel des § 227 StGB):. I. Tatbestandsmäßigkeit. a) Grundtatbestand des § 223 Abs. 1. aa) Objektiver Tatbestand. (1) Körperliche Mißhandlung (Alt. 1). (2) Gesundheitsschädigung (Alt. 2). bb) Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

Fall 5: Der hilflose Helfer

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V. Strafbarkeit nach § 306c StGB. A könnte sich aber, indem er das Kleidungsstück in Brand setzte, das Obergeschoss brannte und M umkam, nach § 306c StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. A hat eine Brandstiftu


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Jura Online - Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB - Seite 1

https://jura-online.de/learn/brandstiftung-mit-todesfolge-306c-stgb/792/pdf
Page 1. Jura Online - Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB -. Seite 1.

Rath BT III - _20_ Brandstiftung - § 306 c StGB - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15287
Brandstiftung mit Todesfolge – § 306 c StGB. Schutzgut. Das Leben eines anderen Menschen. Erfolgsqualifiziertes Delikt. → Geltung der §§ 18, 11 II StGB. Kombinationsmöglichkeiten. Grunddelikt schwere Folge. Vollverwirklichung vollendet eingetreten erfolg

Lösung zu Fall 1 A. Strafbarkeit gem. § 212 I StGB Hier fehlte T ...

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D. Strafbarkeit nach §§ 306 I Nr. 1, 306c StGB. I. Objektiver Tatbestand. (1) Verwirklichung des Grunddelikts (s.o. (+)). (2) Tod eines Menschen (§ 306c StGB) (+). (3) durch die Tat = Kausalität (+). (4) spezifischer Gefahrenverwirklichungszusammenhang.

306 StGB - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-9/...
legitimiere. Auch nach der Rechtsprechung (BGHSt 51, 236) muss die zu ermöglichende Tat mit dem Brandstiftungsakt verschieden sein, darf nicht mit diesem zusammen fallen. § 306c StGB: - erfolgsqualifiziertes Delikt. - P: Retterschäden. § 306d StGB: - erf

Lösung - Universität Potsdam

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/11.pdf
objektive Erfolgszurechnung betreffenden – Probleme, die im Kontext der §§ 223 ff. StGB relevant werden könnten, werden auf jeden Fall im Rahmen der §§ 222, 306 c StGB relevant. Es erhöht daher den wert der Arbeit nicht, wenn ausführlich auf §§ 223 ff St


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 306c Brandstiftung mit Todesfolge - laWWW.de

http://lawww.de/Library/stgb/306c.htm
306c Brandstiftung mit Todesfolge. Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

§ 306c StGB: Die Brandstiftung mit Todesfolge - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-306c-stgb-brandstiftung-todesfolge/
26.07.2015 - Die Brandstiftung mit Todesfolge gemäß § 306c StGB ist der schwerwiegendste Brandstiftungsdelikt. Dieser Beitrag bereitet Sie optimal auf die Klausur vor.

Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/brandstiftung-mit-todesfolge-306c-stgb/792/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB' im Bereich 'Strafrecht BT 3'

Die Brandstiftungsdelikte - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-brandstiftungsdelikte/
20.12.2016 - 306 a II StGB: Konkretes Gefährdungsdelikt : „Beinaheschaden“ reicht, aber Einwilligungsmöglichkeit der gefährdeten Person beachten! Wichtig: Alle drei können durch § 306 b I StGB (besonders schwere Brandstiftung durch Gesundheitsschädigung)

Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c - juracademy.de

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt3/brandstiftung-todesfolge.html
Die Brandstiftung mit Todesfolge gem. § 306c ist, ebenso wie die besonders schwere Brandstiftung gem. § 306b Abs. 1 eine Erfolgsqualifikation. Statt der schweren Gesundheitsschädigung tritt hier allerdings der Tod ein. Zu beachten ist ferner, dass wenigs


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 306c

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 306c StGB
    § 306c Abs. 1 StGB oder § 306c Abs. I StGB

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