§ 306e StGB, Tätige Reue
Paragraph 306e Strafgesetzbuch

(1) Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.


(2) Nach § 306d wird nicht bestraft, wer freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.


(3) Wird der Brand ohne Zutun des Täters gelöscht, bevor ein erheblicher Schaden entstanden ist, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.


Benachbarte Paragraphen


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Fahrlässige Brandstiftung, § 306d

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Bei rücktrittsnahem Verhalten vor Vollendung an § 24 denken, nach Vollendung an tätige Reue § 306e ... verstärkt wird); auch durch Unterlassen möglich, § 13 StGB, wenn bei einem noch nicht brennenden Objekt das Inbrandsetzen oder bei einem bereits brenne

Lösung Fall 12: Liebe auf den ersten Blick

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Die Gleichstellung des Unterlassens mit einem Tun setzt gemäß § 13 I StGB setzt voraus, daß der Unterlassende Garant für die Abwendung des Erfolges ist, also aufgrund ..... Fraglich ist, ob B gemäß § 24 I StGB von der Tat zurücktreten kann oder die Grund


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§ 45 Die Brandstiftungsdelikte: §§ 306 - 306 f

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heraus. Hier können wir auf das zurückgreifen, was wir vom Rücktritt des Versuchs wissen. (vgl. StGB AT 2 § 40 III). Problem: Gilt § 306 e für die tätige Reue des Teilnehmers analog? Da § 306 e nur vom „Täter“ spricht, stellt sich die Frage, ob sich nich

306 StGB - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-9/...
a) Vorsatz b) Wenn nein: § 306d I Alt. 1 StGB. II. Rechtwidrigkeit. Einwilligung möglich. III. Schuld. IV. Tätige Reue (§ 306 e StGB). Struktur und Probleme der Brandstiftungsdelikten. Juristische Fakultät der Universität Freiburg. Institut für Kriminolo

Fortgeschrittenenklausur Strafrecht – Der reuige Brandstifter - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2013_1_670.pdf
Als spezielles Sach- beschädigungsdelikt verdrängt die Vorschrift die ebenfalls verwirklichten §§ 303, 305 StGB.25. 4. Tätige Reue, § 306e StGB. Gem. § 306e Abs. 1 StGB (sog. „tätige Reue“) kann das Ge- richt in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b StGB

Ausarbeitung Brandstiftungsdelikte von Herrn Prof ... - Brand-Feuer.de

http://www.brand-feuer.de/images/2/2c/Prof._Ch._Safferling_12-2014-Brandstiftun...
306d StGB: Fahrlässigkeitsdelikte. • § 306e StGB: Tätige Reue. • § 306f StGB: Gefährdungsdelikte. Klausurhinweis: In §§ 306a – 306c StGB sind verschiedene Qualifikationen enthalten, die an die fahrlässige oder vorsätzliche Gefährdung oder Verletzung von

Brandstiftung, §§ 306 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt/50_brandstiftung.pdf
306a II StGB, wobei sowohl die Brandstiftung fahrlässig, als auch die konkrete Gefahr fahrlässig verursacht worden ist (Abs. 2). 1. IX. § 306e StGB – Tätige Reue: Möglichkeit des Rücktritts vom vollendeten Delikt, wenn Täter den Brand löscht oder Löschun


Webseiten zum Paragraphen

Tätige Reue, § 306e - Strafrecht Besonderer Teil 3 - Juracademy

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt3/taetige-reue.html
Gem. § 306e kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen gem. § 49 Abs. 2 mildern oder ganz von Strafe absehen, wenn der Täter den Brand freiwillig löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Sofern der Brand ohne Zutun des Täters gelöscht wurde,

§ 306e StGB Tätige Reue Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85675.htm
(1) Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein.

StGB § 306e Tätige Reue - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_306e/
30.10.2017 - Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten. § 306e Tätige Reue. (1) Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften abseh

Ist die tätige Reue nach § 306e StGB analog auch auf § 306f StGB ...

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Überblick Umstritten ist, ob § 306e StGB trotz der Tatsache, dass der Wortlaut besagt, die tätige Reue gelte nur für §§ 306, 306a und 306b StGB analog auch auf § 306f StGB anwendbar ist.

Die Brandstiftungsdelikte - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-brandstiftungsdelikte/
20.12.2016 - Nicht vergessen: es gibt eine fakultative Strafmilderung nach § 306 e StGB (Tätige Reue) für die Grunddelikte und § 306 b StGB. Auch ist ein Strafausschluss der fahrlässigen Brandstiftung (§ 306 d StGB) nach § 306 e II StGB möglich. Allgemei


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 306e

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 306e StGB
    § 306e Abs. 1 StGB oder § 306e Abs. I StGB
    § 306e Abs. 2 StGB oder § 306e Abs. II StGB
    § 306e Abs. 3 StGB oder § 306e Abs. III StGB

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