§ 68d StGB, Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist
Paragraph 68d Strafgesetzbuch

(1) Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und 3 auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben.


(2) Bei einer Weisung gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 prüft das Gericht spätestens vor Ablauf von zwei Jahren, ob sie aufzuheben ist. § 67e Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

und Konkursrecht HS12 - Juristische Fakultät Uni Basel - Universität ...

https://ius.unibas.ch/index.php?eID=x4eunical_getFile&file=16200
... bei gesetzlicher Vertretung oder Beistandschaft (68 c); Betr. Volljähriger unter Massnahme des Erwachsenenschutzes (68d); Vertretung (27) ...... Bevorzugung eines Gläubigers (Art. 167 StGB); Gläubigerschädigung durch Vermögensminde-rung (Art. 164 StG


PDF Dokumente zum Paragraphen

Nachträgliche Änderung von Weisungen

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-05853?all=False
11.03.2013 - Leitsätze: 1. Weisungen gemäß § 68b StGB dürfen nur dann nach § 68d StGB nachträglich geändert oder ergänzt werden, wenn sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächliche

Juristische Fakultät

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kinzig/mitarbeiter/b...
Die Führungsaufsicht (§§ 68-68g StGB) ist eine dogmatisch kaum beachtetes und empirisch wenig erforschtes Rechtsinstitut, das in ... elektronische Aufenthaltsüberwachung (§ 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB);. • die sog. Vorstellungsweisung .... in einer Anstalt ve

2011-11-16 OLG Koblenz zu Suchtmittelkontrollen

http://www.bewaehrungshilfe.de/wp-content/uploads/2013/07/2011-11-16-OLG-Koblen...
urteilten ohne weitere Vorgaben und ohne klare Abgrenzung zur Weisung nach. §ssb Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB aufzugeben, sich den Therapieplatz selbst zu su- chen. Oie StrafvOllstreckungskammer wird zu prOfen haben, ob im Rahmen einer Nach- tragsentscheidu

Rechtsgrundsätze - Generalstaatsanwaltschaft Bremen

http://www.generalstaatsanwaltschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/Rechtsgrunds...
68d StGB) zeitnah mit dem Ablauf der Mindestdauer des § 68c Abs. 1 Satz 1 StGB ge- troffen werden kann. Bei Prognoseunsicherheit und natürlich erst recht bei negativer Prognose ist es grundsätz- lich unangebracht, die Führungsaufsicht bereits zu Beginn d

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der ... - BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/BereichMinisterium/Kurzbericht_...
3 und 4 StGB). 2. Forschungsdesign. Die vorliegende Studie wurde im Auftrag des Bundesamtes für Justiz und des. Bundesministeriums der Justiz und für ... Führungsaufsicht (§ 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB) wird in Deutschland jedenfalls ..... erscheint jene


Webseiten zum Paragraphen

§ 68d StGB, Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist

https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/68d
68d StGB, Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist. Home · Gesetze · StGB - Strafgesetzbuch; § 68d StGB, Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist ...

StGB § 68d Nachträgliche Entscheidungen - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/68d.htm
68d Nachträgliche Entscheidungen. Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben.

§ 68d StGB Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist ...

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85317.htm
(1) Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und 3 auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben. (2) Bei einer Weisung gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1.

§ 68d StGB - Nachträgliche Entscheidungen - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/68d/
68d StGB - § 68d Nachträgliche Entscheidungen Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und 3 auch nachträglich treffen, ändern oder.

StGB § 68d Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_68d/
30.10.2017 - (2) 1Bei einer Weisung gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 prüft das Gericht spätestens vor Ablauf von zwei Jahren, ob sie aufzuheben ist. 2§ 67e Absatz 3 und 4 gilt entsprechend. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAB-27062]. 1A


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat › Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung › Führungsaufsicht: › § 68d

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 68d StGB
    § 68d Abs. 1 StGB oder § 68d Abs. I StGB
    § 68d Abs. 2 StGB oder § 68d Abs. II StGB

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