(1) Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und 3 auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben.
(2) Bei einer Weisung gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 prüft das Gericht spätestens vor Ablauf von zwei Jahren, ob sie aufzuheben ist. § 67e Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://ius.unibas.ch/index.php?eID=x4eunical_getFile&file=16200
... bei gesetzlicher Vertretung oder Beistandschaft (68 c); Betr. Volljähriger unter Massnahme des Erwachsenenschutzes (68d); Vertretung (27) ...... Bevorzugung eines Gläubigers (Art. 167 StGB); Gläubigerschädigung durch Vermögensminde-rung (Art. 164 StG
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-05853?all=False
11.03.2013 - Leitsätze: 1. Weisungen gemäß § 68b StGB dürfen nur dann nach § 68d StGB nachträglich geändert oder ergänzt werden, wenn sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächliche
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kinzig/mitarbeiter/b...
Die Führungsaufsicht (§§ 68-68g StGB) ist eine dogmatisch kaum beachtetes und empirisch wenig erforschtes Rechtsinstitut, das in ... elektronische Aufenthaltsüberwachung (§ 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB);. • die sog. Vorstellungsweisung .... in einer Anstalt ve
http://www.bewaehrungshilfe.de/wp-content/uploads/2013/07/2011-11-16-OLG-Koblen...
urteilten ohne weitere Vorgaben und ohne klare Abgrenzung zur Weisung nach. §ssb Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB aufzugeben, sich den Therapieplatz selbst zu su- chen. Oie StrafvOllstreckungskammer wird zu prOfen haben, ob im Rahmen einer Nach- tragsentscheidu
http://www.generalstaatsanwaltschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/Rechtsgrunds...
68d StGB) zeitnah mit dem Ablauf der Mindestdauer des § 68c Abs. 1 Satz 1 StGB ge- troffen werden kann. Bei Prognoseunsicherheit und natürlich erst recht bei negativer Prognose ist es grundsätz- lich unangebracht, die Führungsaufsicht bereits zu Beginn d
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/BereichMinisterium/Kurzbericht_...
3 und 4 StGB). 2. Forschungsdesign. Die vorliegende Studie wurde im Auftrag des Bundesamtes für Justiz und des. Bundesministeriums der Justiz und für ... Führungsaufsicht (§ 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB) wird in Deutschland jedenfalls ..... erscheint jene
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/68d
68d StGB, Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist. Home · Gesetze · StGB - Strafgesetzbuch; § 68d StGB, Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist ...
http://www.lawww.de/Library/stgb/68d.htm
68d Nachträgliche Entscheidungen. Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85317.htm
(1) Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und 3 auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben. (2) Bei einer Weisung gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1.
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/68d/
68d StGB - § 68d Nachträgliche Entscheidungen Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und 3 auch nachträglich treffen, ändern oder.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_68d/
30.10.2017 - (2) 1Bei einer Weisung gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 prüft das Gericht spätestens vor Ablauf von zwei Jahren, ob sie aufzuheben ist. 2§ 67e Absatz 3 und 4 gilt entsprechend. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAB-27062]. 1A