(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.
(2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung. Sie kann nachträglich bis auf das Mindestmaß verkürzt oder vor ihrem Ablauf bis auf das Höchstmaß verlängert werden.
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http://www.student-online.net/Publikationen/412/referat_mit_eingebautem_Index_(...
Durch die Aussetzung des Strafvollzuges wird dem Täter ein Vertrauensvorschuß gewährt, dessen er sich würdig erweisen muß[26], da sonst die Aussetzung unter den Voraussetzungen des § 56f StGB widerrufen wird. Auch hat er sich während der Bewährungszeit,
https://www.str1.rw.fau.de/files/2016/02/Safferling_AkteRecht_OLG_Rostock_20-Ws...
56b I 1 StGB hinzuweisen. Somit hätte dies dann bei einem Unterbleiben auch nicht die Rechtswidrigkeit der Auflage zur Folge. Nach dem. Wortlaut von 257c StPO und dessen Sinn und Zweck ist nicht erkennbar, dass §§ 56a ff. StGB zwingend mit berücksichtigt
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/09/5-257-09.pdf
56 Abs. 2 StGB. Leitsätze des Bearbeiters. 1. Schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe kann die Bedeutung .... Die Festsetzung der Bewährungszeit (§ 56a StGB), die Erteilung von Auflagen oder Weisungen (§§ 56b ff. StGB)
http://www.hamburg.de/contentblob/1423238/data/hauptabteilung-i.pdf
über die Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56a – 56g, 58, 59a, 59b StGB). 2. § 453c StPO, Stellungnahmen und Anträge vor Erlass eines Sicherungshaftbefehls. 3. § 454 StPO, Stellungnahmen und Anträge vor gerichtlichen Entscheidungen über die. Aussetzung d
https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/download/0/0/1835636158/314b5fa27765746c...
StGB geregelt. A. Allgemeines. 1. Formale Ausgestaltung: Vollstreckungsmodifikation. Formell lässt die Strafaussetzung zur Bewährung Schuld- und Strafausspruch bestehen und setzt nur die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus. An ihre Stelle tritt die Fes
https://www.saarland.de/dokumente/res_justiz/Zuweisungsmoeglichkeiten_Taeterarb...
56a Abs. 1 StGB). Sie wird durch Beschluss gemäß § 268a StPO festgesetzt. Die Festlegung des Zeitraums steht im Ermessen des Gerichts. Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Verwarnung mit Strafvorbe- halt (Tröndle/Fisch
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/56a/
56a StGB - § 56a Bewährungszeit (1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten. (2) Die Bewährungszeit beginnt mit der.
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85281.htm
(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten. (2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung. Sie.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_56a/
30.10.2017 - ... Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe · § 56 Strafaussetzung · § 56a Bewährungszeit · § 56b Auflagen · § 56c Weisungen · § 56d Bewährungshilfe · § 56e Nachträgliche Entscheidungen · § 56f Widerruf der Strafaussetzung · § 56g Straferlass
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/56a_StGB.html
Bewährungszeit, § 56a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 56a StGB.
https://sokolowski.org/wegen/%C2%A7-56a-stgb/
21.01.2018 - „Wer sich in einer dreijährigen und dann auf fünf Jahre verlängerten Bewährungszeit nicht bewährt hat, wird dies im Zweifel auch in einer noch längeren Bewährungszeit nicht tun.“ „Die nochmalige – über fünf Jahre hinausgehende – durch Beschl